Der als Kritiker der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bekannte Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) hat wohl nicht illegal gehandelt, als er mutmasslich eine Frau unterstützte, die ihr Kind vor der Behörde versteckte.
Dieser Befund der Staatsanwaltschaft ist allerdings noch nicht niet- und nagelfest. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, hat die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zunächst die Parteien über den bevorstehenden Abschluss des Verfahrens informiert.
Dabei habe die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie das Verfahren einzustellen gedenke, wie der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft, Christof Scheurer, am Freitag einen Artikel in den CH-Media-Blättern bestätigte.
Gleichzeitig wird in solchen Fällen den Parteien jeweils eine Frist eingeräumt, um allenfalls Beweisanträge zu stellen. Nach Ablauf der Frist wird die Verfahrensleitung über allfällige Anträge und den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden, wie Scheurer ausführte.
Davon, dass das Verfahren demnächst eingestellt wird, ist Schwanders Anwalt, Valentin Landmann, überzeugt: «Die Staatsanwaltschaft hat jeden Kieselstein gekehrt und nichts gefunden» zitieren ihn die CH-Media-Blätter.
SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist ein bekennender Kritiker der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Schwyzer soll eine im Ausland untergetauchte Bielerin, die ihr Kind vor der KESB versteckte, finanziell unterstützt haben.
Die Frau wurde im Juni 2016 in Frankreich aufgespürt und festgenommen. Das Gericht verurteilte sie wegen Kindsentführung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
Die bernische Justiz kündigte an, sie werde prüfen, ob sich Schwander der Gehilfenschaft schuldig gemacht habe. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat machten im Oktober 2016 den Weg frei für ein allfälliges Strafverfahren, indem sie beschlossen, dass in diesem Fall Schwanders parlamentarische Immunität nicht zum Tragen komme.
Im Mai lancierte Schwander mit Gleichgesinnten auf Bundesebene eine Volksinitiative, um Familien «vor unverhältnismässigen Eingriffen der Behörden» zu schützen.
Er hat bereits im Kanton Schwyz eine Kesb-Initiative lanciert. Diese verlangte, dass wieder die Gemeinden für das Vormundschaftswesen zuständig sind. Das Schwyzer Stimmvolk lehnte das im Mai 2017 knapp ab.
Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde das Vormundschaftswesen professionalisiert.
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