Niederlage vor GerichtSchawinskis Radio Alpin Grischa erhält doch keine Konzession
ka, sda
30.1.2025 - 11:10
Der Schweizer Medienunternehmer Roger Schawinski hat nun doch keine Radiokonzession für die Kantone Graubünden und Glarus erhalten. (Archivbild)
Keystone
Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa kann nicht auf Sendung gehen. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde der Südostschweiz Radio AG gegen die Radio-Konzessionsvergabe für die Kantone Graubünden und Glarus gutgeheissen.
Keystone-SDA, ka, sda
30.01.2025, 11:10
30.01.2025, 11:22
SDA
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Das Bundesverwaltungsgericht verweigert der Radio Alpin Grischa AG die Konzession, da sie die arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Die Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» geht stattdessen bis 2034 an die Südostschweiz Radio AG.
Das Urteil hebt die frühere Entscheidung des UVEK auf und ist endgültig, ohne Möglichkeit einer Anfechtung.
Radio Alpin Grischa AG erfülle die Konzessionsvoraussetzungen nicht, heisst es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag. Deshalb erhalte die Südostschweiz Radio AG die Konzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» bis 2034.
Eine der Voraussetzungen für eine Konzession sei, dass die Arbeitsbedingungen der Branche eingehalten würden. Unter anderem müsse das Programm grösstenteils von qualifiziertem und ausgebildeten Personal gestaltet werden.
Die Parteien seien sich einig, dass die Radio Alpin Grischa AG das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würde. Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, so das Bundesverwaltungsgericht.
Mit diesem Entscheid wird die Vergabe des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 11. Januar 2024 umgestossen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
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«Der dann wohl Asylantrag abgelehnt wurde, wo dann gleichzeitig festgestellt wurde, dass er im Moment nicht abgeschoben werden kann und er sich deshalb weiter in unserem Land weiter aufhalten durfte. Bislang haben wir die Erkenntnis, dass er mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen ist.»
All dies werde aber derzeit ständig weiter überprüft.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war der Tatverdächtige Ende 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und von einer Jugendhilfe-Einrichtung in Obhut genommen worden.
Nach Polizeiangaben war der Mann mit seinem Auto an einem Polizeiwagen vorbei in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren und hatte so mindestens 28 Menschen verletzt, einige davon schwer. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach von einem mutmasslichen Anschlag.
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