Fall Spiess-HegglinBundesgericht stoppt Buch über Zuger Landammannfeier
SDA/uri
28.10.2021 - 15:42
Das höchste Schweizer Gericht setzt vorsorglich Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz von Jolanda Spiess-Hegglin wieder in Kraft. Das von der Journalistin Michèle Binswanger geplante Buch zur Landammannfeier von 2014 darf damit vorerst nicht erscheinen.
28.10.2021 - 15:42
SDA/uri
Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf ein geplantes Buch über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 vorderhand nicht publizieren. Dies hat das Bundesgericht verfügt.
Zeitungen von CH Media haben am Donnerstag online über den Entscheid des Bundesgerichts berichtet. Die höchstrichterliche Verfügung vom 21. Oktober liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Das Zuger Obergericht hatte im September 2021 ein vom Kantonsgericht angeordnetes Publikationsverbot aufgehoben. Dieses war von der früheren Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin angestrebt worden, weil sie befürchtete, Binswanger werde mit dem Buch ihre Persönlichkeit verletzen.
Spiess-Hegglin zog den Entscheid des Zuger Obergerichts an das Bundesgericht weiter. In der Sache hat dieses noch nicht entschieden. Das Bundesgericht verfügte aber, dass die vom Kantonsgericht angeordneten Massnahmen zugunsten von Spiess-Hegglin so lange bestehen bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Vorgreifen verhindern
Das Bundesgericht will damit verhindern, dass seinem eigenen Urteil vorgegriffen werden kann. Erscheine das Buch vor dem Urteil, könnte dieses gegenstandslos werden, erklärte das Gericht in seiner Verfügung.
Was an der Feier vor bald sieben Jahren genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.
Binswanger arbeitet an einem Buchprojekt über die Landammannfeier.
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