Vierfachmord RupperswilUrteil ist gefällt – Gericht liefert mündliche Begründung
SDA/jfk
13.12.2018 - 13:50
Es bleibt bei einer ordentlichen Verwahrung für den Vierfachmörder von Rupperswil. Sowohl den Antrag der Verteidigung als auch jenen der Anklage hat das Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen.
Wie der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung sagte, sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer lebenslangen Verwahrung nicht gegeben. Das Gesetz verlange, dass ein Täter von zwei unabhängigen Gutachtern dauerhaft - also bis zum Lebensende - als untherapierbar beurteilt werde. Dies sei beim Täter von Rupperswil nicht der Fall. Eine ordentliche Verwahrung sei angezeigt.
Die Anklage hatte die Anordnung einer lebenslänglichen Verwahrung gefordert. Die Verteidigung verlangte einen Verzicht auf jegliche Verwahrung. Beide drangen beim Gericht nicht durch.
Der Vierfachmörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat die Forderung der Staatsanwaltschaft nach lebenslanger Verwahrung abgelehnt. Der Täter liess sich von der Verhandlung dispensieren.
Bild: Keystone/Sibylle Heusser
Das Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim AG hat am 16. März 2018 im Fall Rupperswil sein Urteil gesprochen: Es verurteilte den vierfachen Mörder zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit ordentlicher Verwahrung. Zur Tat kam es im Dezember 2015. Sehen Sie auf den nächsten Seiten die Bilder zum Fall.
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23. Dezember 2015: Die vier Opfer sind identifiziert. Es handelt sich um eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Die Frau und ihre zwei Söhne wohnten in dem Haus, die 21-Jährige war bei der Familie zu Besuch.
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24. Dezember 2015: Um die Bluttat aufzuklären, setzt die Polizei auf Flugblätter. An Heiligabend gehen Dutzende Polizisten in Rupperswil und den umliegenden Gemeinden direkt auf die Bewohner zu. Auf dem Flugblatt ist zudem das Foto einer Überwachungskamera zu sehen, das die 48-jährige Frau beim Geldabheben kurz vor der Tat zeigt.
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26. Dezember 2015: Dank ihrer Flugblattaktion bekommt die Polizei Dutzende von Hinweise. Darunter befinden sich auch zwei Aufnahmen von Videokameras in Fahrzeugen, sogenannten Dashcams. Weil aber die entscheidenden Hinweise fehlen, wird auch die internationale Polizeibehörde Interpol eingeschaltet.
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8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
Bild: Keystone
8. Januar 2016: Fast 500 Personen nehmen in Rupperswil an einem Gedenkgottesdienst für drei der vier Opfer teil. Vertreter von Kirche und Politik sprechen tröstende Worte. Der Andrang ist so gross, dass rund 200 Trauergäste den Gottesdienst vom Saal des Kirchgemeindehauses aus verfolgen müssen.
Bild: AP Photo/ZDF/R.Friedl
18. Februar 2016: Die Behörden informieren erstmals ausführlich über den Fall, können aber keine Fortschritte bei der Auflösung melden. Für Hinweise wird eine Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt. Zudem wird ein weiteres Flugblatt in verschiedenen Sprachen mit dem Hinweis auf die Belohnung breit gestreut.
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13. Mai 2016: Polizei und Staatsanwaltschaft vermelden, dass der mutmassliche Täter, ein 33-Jähriger aus Rupperswil, am Vortag festgenommen worden ist. Der nicht vorbestrafte Mann ist geständig. Der Täter hatte sowohl finanzielle wie auch sexuelle Motive. So verging er sich am 13-Jährigen und an dessen Mutter. Gekannt hatten sich Opfer und Täter nicht. Laut den Ermittlungsbehörden hatte der Mann weitere solche Taten geplant.
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Kabelbinder, Tape, eine alte Armeepistole und Stricke, welche beim Täter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind.
Bild: Kantonspolizei Aargau
In diesem Haus wohnte der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil. Das Gebäude befindet sich rund 500 Meter vom Tatort entfernt. (Archiv)
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Die Oberrichter hoben auf Antrag der Staatsanwaltschaft die erstinstanzlich angeordnete, ambulante strafvollzugsbegleitende Therapie auf. Wenn schon eine stationäre Massnahme laut den Experten die Rückfallgefahr des Verurteilten kaum deutlich reduziere, sei dies bei einer ambulanten erst recht nicht der Fall, sagte der Gerichtspräsident.
Das Obergericht ordnete jedoch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot des pädophilen Vierfachmörders mit Kindern und Jugendlichen an, welches die Staatsanwältin forderte. Schon vor der Verhandlung am Obergericht hatte der Beschuldigte dies anerkannt.
Staatsanwältin «sehr zufrieden»
Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigte sich zufrieden mit dem Urteil des Obergerichtes. Es sei von Anfang an das Ziel der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Verwahrung zu erreichen.
«Dieses Ziel wurde erreicht. Wir sind sehr zufrieden damit», sagte Loppacher vor den Medien in Aarau. Die ambulante Behandlung sei jetzt auch noch weggefallen. Eine Verwahrung setze voraus, dass es keine Behandlungsmöglichkeit gebe.
Sie wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg zufrieden gewesen sei. Das Bezirksgericht habe «ein gutes Urteil gefällt». Wenn der Beschuldigte nicht in Berufung gegangen wäre, so hätte die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung gemacht.
«Wir haben die Gelegenheit genutzt und unsere Thesen noch einmal gebracht.» Ein Weiterzug ans Bundesgericht werde geprüft, wenn die schriftliche Begründung des Obergerichts auf dem Tisch liege. Die Staatsanwaltschaft hatte die lebenslängliche Verwahrung gefordert.
Fall immer im Hinterkopf
«Es war ein Versuch der Staatsanwaltschaft», hielt Loppacher dazu fest. Das Obergericht sei dem Antrag nicht gefolgt. «Wir nehmen das so zur Kenntnis und sind gespannt auf die schriftliche Begründung des Obergerichts.»
Sie sei froh, mit dem Fall abschliessen zu können. Seit dem Vierfachmord im 21. Dezember 2015 habe sie Weihnachten immer mit dem Fall im Hinterkopf verbracht.
Auch die Oberrichter kamen zur Ansicht, für eine lebenslängliche Verwahrung fehle eine zentrale Voraussetzung. Laut Gesetz darf ein Beschuldigter nur dann lebenslänglich verwahrt werden, wenn zwei unabhängige Gutachter ihn als «dauerhaft untherapierbar» erklärt haben. Dies ist im vorliegenden Fall nicht so.
Weiterzug offen
Renate Senn, die amtliche Verteidigerin, hielt fest, das Obergericht sei zu einem anderen Schluss gekommen als die Anträge der Verteidigung. Es gehe nicht um sie, sondern um ihren Klienten. «Er hatte die Hoffnung, dass das Urteil anders herauskommt.» Beim Urteil des Bezirksgerichts habe es viele Widersprüche gegeben.
Ob das Urteil weitergezogen werde, sei noch offen. Man warte das schriftliche Urteil ab. Dann werde ihr Klient entscheiden, ob es einen Weiterzug ans Bundesgericht gebe. Senn sagte, sie gehe davon aus, dass ihr Klient aus den Medien vom Urteil erfahren habe.
Ihr Klient habe sich von den Verhandlungen dispensieren lassen, weil es vor Obergericht nicht mehr um die Tat gegangen sei. Bei der Massnahme seien vor allem Rechtsfragen im Zentrum gestanden, Gutachten und Gutachter.
Dispensation spare Kosten
«Mein Klient hätte gar nichts dazu sagen können», sagte Senn. Die Dispensation habe auch einem schlanken und kostengünstigen Verfahrensablauf gedient.
Die vom Bundesgericht festgelegten Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung seien klar nicht erfüllt gewesen. Beide Gutachter hätten deutlich gesagt, dass eine Untherapierbarkeit auf Lebenszeit nicht zutreffe.
Vor dem Obergericht Aargau hatten beide psychiatrische Gutachter verneint, dass beim Vierfachmörder von Rupperswil AG eine dauerhafte Untherapierbarkeit vorliege. Die Staatsanwältin forderte dennoch eine lebenslange Verwahrung. Für den heute 35-jährigen Vierfachmörder gilt damit die bereits rechtskräftige lebenslängliche Freiheitsstrafe und daran anschliessend die ordentliche Verwahrung.
Zweck der Verwahrung ist der Schutz der Gesellschaft vor einem gefährlichen Täter. Im Unterschied zur lebenslänglichen wird bei einer ordentlichen Verwahrung regelmässig überprüft, ob sie noch gerechtfertigt ist. Für den Verwahrten gibt es so eine kleine Chance, irgendwann auf freien Fuss zu kommen. Die allermeisten ordentlich Verwahrten bleiben aber eingesperrt.
Gutachter sehen Therapiefähigkeit
Am Obergericht wurden die beiden psychiatrischen Gutachter nochmals befragt. Beides sind anerkannte Kapazitäten; sie diagnostizierten beim Beschuldigten eine Pädophilie sowie verschiedene Persönlichkeitsstörungen. Der eine hob die narzisstische Störung hervor, der andere die zwanghafte Störung.
Die Gutachter waren sich einig, dass die Störungen behandelbar sind und der Täter auch therapiewillig sei. Es sei eine lange, schwierige Therapie nötig, ein deutlicher Behandlungserfolg dürfte frühestens nach 10 bis 15 Jahren eintreten. Der Beschuldigte sei aber nicht dauerhaft untherapierbar.
Psychiater-Streit
Tage vor der Obergerichtsverhandlung war es in den Medien zu einer Dissonanz unter Psychiatern gekommen. Der mit dem Fall nicht befasste, ebenfalls fachlich anerkannte Zürcher Psychiater Frank Urbaniok hatte die beiden Gutachter Josef Sachs und Elmar Habermeyer kritisiert, weil diese den Vierfachmörder als therapierbar eingestuft hatten.
Die diagnostizierten Persönlichkeitsstörungen seien nicht Ursachen der Morde, und wenn man die Ursachen nicht kenne, könne man sie nicht behandeln. Der Täter sei deshalb als untherapierbar zu beurteilen und lebenslänglich zu verwahren.
Diese Kritik wiesen die Gutachter zurück. Urbaniok kenne den Fall nur aus den Medien. Es trügen immer verschiedene Faktoren zu einem Delikt bei. Aus der ganze Palette von Erkenntnissen gelte es, einen Delikthintergrund zu erstellen.
Genau geplante Tat
Am 21. Dezember 2015 hatte sich der damals 32-Jährige mit einem gefälschten Schreiben Einlass in ein Einfamilienhaus in seiner Nachbarschaft in Rupperswil verschafft. Er hatte es vor allem auf den dort lebenden 13-jährigen Jungen abgesehen.
Unter Drohungen mit einem Messer brachte er den Buben, dessen Mutter, den noch schlafenden älteren Bruder und dessen Freundin in seine Gewalt. Er fesselte sie, verklebte ihnen die Münder und nahm ihnen die Handys weg. Die Mutter schickte er zum Geld abheben. Dann verging er sich aufs Schwerste an dem 13-Jährigen.
Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet nach weiteren Knaben, spähte deren Familien aus und bereitete eine neuerliche Tat vor. Im Mai 2016 wurde der Mann in Aarau verhaftet.
Am 16. März sprach das Bezirksgericht Lenzburg den heute 35-jährigen Schweizer zahlreicher Delikte schuldig, fast alle mehrfach begangen: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Urkundenfälschung, Brandstiftung sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und weiteren Delikten.
In der heutigen Ausgabe von «TalkTäglich» auf TeleZüri diskutieren um 18.30 Uhr der ehemalige Kriminalkommissär Markus Melzl, Andreas Frei, forensischer Experte der Psychiatrie Baselland, sowie Opferanwalt Markus Leimbacher unter der Leitung von Oliver Steffen den Fall. Mit Swisscom TV Replay können Sie die Sendung bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung anschauen.
Eine Frau betrachtet bei Märjela die Eismassen des Aletschgletschers aus der Nähe. Der mächtigste Gletscher der Alpen ist Unesco-Weltkultuerbe – womöglich aber nicht mehr allzu lange. Wissenschaftler der ETH Zürich haben kürzlich simuliert, dass aufgrund der Klimaerwärmung zu Ende des Jahrhunderts wohl nur noch ein paar kleine Eisfelder von dem derzeit über 80 Quadratkilometer grossen Gletscher übrig sind.
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Im Kiental wurden rund 150 Alpaka-Tiere beim «Alpabzug» zurück ins Tal getrieben. Touristen in einem Bus fühlten sie wie in den südamerikanischen Anden.
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Ein Kalb hat auf der traditionellen Viehschau in Schwellbrunn wenig Lust auf aktive Teilnahme.
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Ob diese Rinder auf der Schwyzer Viehausstellung ganz besonders gut dastehen, erschliesst sich aus dieser Perspektive wohl nur dem Profi.
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Am Wochenende hat im freiburgischen Charmey das traditionelle Heuwagenrennen für Stimmung gesorgt. Der Anlass in dem Greyerzer Dorf findet seit 1972 jährlich zum Chilbi-Fest statt. Dazu werden alte Heukarren geschmückt und von verschiedenen Teams so schnell wie möglich durch das Dorf gezogen.
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Die BMX-Bande ist zurück und will an den Europameisterschaften in Cadenazzo TI hoch hinaus.
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Berufswunsch Nationalrätin? Ein Mädchen führt im Bundeshaus zumindest schonmal eine Sitzprobe durch. Am Samstag veranstaltete das Bundeshaus einen Tag der offenen Tür.
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Hoch hinauf geht es bei der Einweihung der neuen Kletterrouten am Sambuco-Staudamm bei Fusio am Ende des Val Lavizzara. Nun stehen Sportklettern insgesamt vier Routen zur Verfügung.
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Ein Lamborghini Veneno Roadster as dem Jahr 2014 war die grösste Attraktion bei der Versteigerung von zwei Dutzend Luxusautos, die von Genfer Behörden 2016 beschlagnahmt worden ewaren: Sie hatten dem Diktatorensohn Teodorín Obiang aus Äquatorialguinea gehört, dem Geldwäsche und Missmanagement öffentlicher Vermögen vorgeworfen worden war.
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Eine junge Frau geleitet mit einer Herde von Kühen während der 50. Ausgabe der Desalpe de Charmey im Kanton Freiburg ins Tal. Tausende Zuschauer wohnten dem Spektakel bei.
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Wahlplakate stehen in der Bundesgasse, am Donnerstag, 26. September 2019, in Bern. Am 20. Oktober 2019 finden die Parlamentswahlen statt.
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Klimastreik in Zürich am Freitag, 27. September 2019.
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In Saint-Maurice VS haben Archäologen im Zuge von Bauarbeiten einen Friedhof aus dem Hochmittelalter freigelegt, in dem bis zu 250 Menschen bestattet wurden.
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Auf der Kantonsstrasse T 332 bei Hemishofen ist der Anhängerzug eines Schaustellers ausser Kontrolle geraten. Ein mitgeführter Latrinenwagen kollidierte dabei mit einem Signalisationsmasten. Der Aufbau wurde bei der Kollision auseinandergerissen und zerschellte auf der Fahrbahn. Verletzt wurde niemand.
Bild: Handout Schaffhauser Polizei
Rund 100 Umweltaktivisten haben einen Trauermarsch zum geschmolzenen Pizol-Gletscher im Kanton St. Gallen gemacht. Mit der Aktion wollten sie auf die Bedrohung des Klimawandels aufmerksam machen.
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Bei der Kunstinstallation «Mirage Gstaad» werden die Besucher schon seit Längerem mit surreal anmutenden Bildern konfrontiert. Der Grund: Der US-Künstler Doug Aitken hat eine spiegelnde Gebäudeskulptur errichtet. Auch im Spätsommer ist das Werk ein visuell aussergewöhnliches Erlebnis.
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In Lugano ist die «wopart – Work on Paper Fair» gestartet. Eine Kunstausstellung, die sich mit der Arbeit auf Papier beschäftigt.
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Jäger Peter Marugg (links) und Sohn Men beobachten Gamswild vor der Kulisse des «Chessler», aufgenommen in der zweiten Woche der Bündner Hochjagd.
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Mit Humor auf der Suche nach Spendern: Vor Bechern am Bahnhofplatz in Bern zeigen Schilder, was sich eine kanadische Bettlerin wünscht: «New Socks», «Ferrari» und «Food».
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Bild: Kapo TG
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