Polen Baby kommt mit über drei Promille Alkohol zur Welt – und stirbt

SDA

21.1.2020

Das Frühchen wog bei der Geburt nur 1'300 Gramm. (Symbolbild)
Das Frühchen wog bei der Geburt nur 1'300 Gramm. (Symbolbild)
Bild: Keystone

In Polen ist ein Baby mit mehr als drei Promille im Blut und schweren genetischen Fehlbildungen zur Welt gekommen. Die Mutter war bei der Geburt betrunken – das Kind starb nach nur drei Wochen. 

Das Baby kam nach polnischen Medienberichten am 23. Dezember in einem Spital in Nowy Dwor Mazowiecki bei Warschau zur Welt. Die Mutter war mit dem Rettungswagen eingeliefert worden, weil in der 28. Schwangerschaftswoche die Wehen eingesetzt hatten.

«Die Leiche des Kindes wird heute obduziert», sagte ein Sprecher der zuständigen polnischen Staatsanwaltschaft am Dienstag der Nachrichtenagentur DPA in Warschau.

«Sowohl die 44-jährige Mutter als auch das Neugeborene hatten mehr als 3,2 Promille Alkohol im Blut», sagte der Sprecher weiter. Es war demnach eine natürliche Geburt, das Frühchen wog aber nur etwas mehr als 1'300 Gramm.



Das Baby wurde von Nowy Dwor Mazowiecki in die spezialisierte Abteilung eines Spitals in Warschau gebracht. Mehr als drei Wochen kämpfen Ärzte und Schwester dort um das Leben des Kleinen – vergeblich.

Mutter auf freiem Fuss

Die 44-jährige Mutter liess sich nach kurzer Zeit aus dem Spital entlassen. Sie wurde von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verhört. Sie sei geständig und mittlerweile wieder auf freiem Fuss, da sie einen festen Wohnsitz habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Von der gerichtsmedizinischen Untersuchung erhoffen sich die Ermittler nun Klarheit über die Todesursache. «Juristisch gesehen ist das ein ungewöhnlicher und komplizierter Fall», so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei einer 44-Jährigen müsse man grundsätzlich von einer Risikoschwangerschaft ausgehen.

Die medizinischen Sachverständigen sollen klären, ob die genetischen Defekte des Babys oder der hohe Alkoholpegel letztendlich zum Tod des Kindes geführt haben. Davon hänge ab, welchen Tatbestand die Staatsanwaltschaft der Frau überhaupt vorwerfen könne. Bis zum Tod des Kindes waren die Ermittler von schwerer Körperverletzung ausgegangen. Dafür würden der Frau bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen.

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