Persönlichkeitsrechte verletztRingier muss Spiess-Hegglin über 400'000 Franken zahlen
SDA
27.1.2025 - 09:00
Im Rechtsstreit zwischen Ringier und Jolanda Spiess-Hegglin hat das Zuger Kantonsgericht ein Urteil gefällt. Das Medienhaus muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine hohe Summe zahlen.
Keystone-SDA
27.01.2025, 09:00
27.01.2025, 09:05
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Das Medienhaus Ringier muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin eine Entschädigung von rund 320'000 Franken zahlen.
Das geht aus einem Urteil des Zuger Kantonsgerichts hervor.
Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln 309'531 Franken plus 5 Prozent Zinsen zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen.
Zudem muss das Medienhaus Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Deren Anwältin machte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend.
Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2022 stellte das Zuger Kantonsgericht fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.
Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu einem intimen Kontakt kam.
In einer ersten Stellungnahme liess Ringier verlauten, dass das Unternehmen das Urteil anfechten werde.