Coronavirus – Schweiz Referendum gegen Swiss-Covid-App

SDA

21.7.2020 - 17:45

Das Referendumskomitee um den Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (Zweiter von rechts).
Das Referendumskomitee um den Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (Zweiter von rechts).
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Über die Gesetzesgrundlagen für die Corona-Warn-App soll das Stimmvolk befinden. Eine Gruppierung, vorwiegend aus der Westschweiz, hat ein Referendum lanciert. Das Gesetz ist bereits in Kraft und gilt vorderhand bis Ende Juni 2022. Am Dienstag stellten sich

Das Referendumskomitee hat bis 8. Oktober Zeit, um die 50'000 nötigen Unterschriften zu sammeln. Die Räte hiessen in der Sommersession die gesetzlichen Grundlagen für die App gut und erklärten die Änderungen im Epidemiengesetz für dringlich.

Eine echte Debatte über die Risiken dieser Tracing-Technologie sei während den Ratsdebatten nicht geführt worden, kritisiert das Komitee.

Angst vor «digitaler Diktatur»

Zum Komitee gehört als einziger Bundesparlamentarier der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Das Komitee fürchtet wegen der App eine «digitale Diktatur» wie in China, wie Addor gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstag betonte. Zudem gingen die Daten ins Ausland.

Den Ursprung habe das Komitee, das unter dem Titel «Stop Swiss Covid» auftritt, in der Westschweiz, sagte sein Sprecher François de Siebenthal Keystone-SDA am Montag auf Anfrage. Nach und nach breite sich die Opposition gegen die App aber auf das ganze Land aus.

Die App müsse die Betriebssysteme von Google und Apple durchlaufen, so das Komitee. Da bestehe die Gefahr, dass die Internetgiganten Daten abschöpfen könnten. Auch bestehe bei der eingesetzten Bluetooth-Technologie ein Missbrauchsrisiko. «Falsch positive Fälle» und unnötige Quarantäne-Verfügungen könnten die Folgen sein.

«Gesellschaftlicher Druck»

Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass «alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen» getroffen werden müssen, damit keine an dem System teilnehmenden Menschen bestimmbar werden. Daten dürfen ausschliesslich auf den einzelnen Mobiltelefonen gespeichert werden und müssen gelöscht werden, wenn sie für eine Benachrichtigung nicht mehr nötig sind.

Mit ausländischen Systemen kann das Proximity Tracing System verbunden werden, wenn der jeweilige Staat einen «angemessenen Schutz der Persönlichkeit» gewährleistet.

Das Komitee macht auch geltend, dass «gesellschaftlicher Druck» ausgeübt werden könnte, die App zu verwenden. Das Gesetz schreibt derweil ausdrücklich vor, dass das Herunterladen und Einsetzen der App freiwillig sein muss und niemand benachteiligt werden darf, der die App nicht verwendet.

Räte wollten Gesetzesgrundlagen

Das Komitee argumentiert zudem, dass die befristet geltenden Änderungen im Epidemiengesetz, die für die Verwendung der App die Gesetzesbasis bilden, auf immer eingeführt werden könnten. So sei es seinerzeit auch bei der direkten Bundessteuer oder bei der Autobahnvignette geschehen.

Die Gesetzesänderungen hatte das Parlament mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat nannte den Vorstoss unnötig. Gesundheitsminister Alain Berset verwies auf die schon damals weit fortgeschrittenen Arbeiten. Datenschutz, dezentrale Speicherung und die freiwillige Nutzung seien bereits berücksichtigt.

Am 19. Juni, am Ende der Sommersession, hiessen die beiden Kammern die Änderungen im Epidemiengesetz gut und erklärten sie für dringlich. Damit konnten sie unmittelbar nach der Session in Kraft treten, und sie sind bis zum 30. Juni 2022 gültig.

Termine im März und im Juni

Das Ergreifen oder Zustandekommen eines Referendums habe für ein dringlich beschlossenes Gesetz keine aufschiebende Wirkung, hiess es bei der Bundeskanzlei. Komme das Referendum zustande, sollte die Abstimmung vor dem 19. Juni 2021 stattfinden.

Denn gemäss Verfassung tritt ein dringlich erklärtes Gesetz ein Jahr nach der Genehmigung im Parlament ausser Kraft, wenn das Referendum verlangt wurde und das Volk nicht oder noch nicht zugestimmt hat. 2021 gibt es Blanko-Abstimmungstermine am 7. März und am 13. Juni.

Wann worüber abgestimmt wird, legt der Bundesrat fest, gemäss Gesetz wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin. Eine Abstimmung im März müsste demnach im November beschlossen werden. Eine gesetzliche Frist für das Ansetzen einer Volksabstimmung gibt es bei Referenden nicht, wie die Bundeskanzlei schreibt.

Die seit 25. Juni verfügbare App wurde bisher fast 1,85 Millionen Mal heruntergeladen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) letzte Woche bekanntgab. Aktiv waren am Montag indes nur etwa halb so viele Apps, nämlich rund 946'000.

Zurück zur Startseite

SDA