Der Bundesrat überlässt den Kantonen die Wahl, ob sie dieses Jahr schriftliche Maturitätsprüfungen durchführen wollen. Diese Massnahme soll der unterschiedlichen Betroffenheit der Kantone infolge der Corona-Pandemie Rechnung tragen.
In Kantonen, in denen keine Prüfungen stattfinden, werden die Zeugnisse auf der Basis von Erfahrungsnoten abgegeben, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Die Aussagekraft der Zeugnisse sei damit valide genug, um die Studierfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu garantieren, schreibt der Bundesrat. Die Hochschulen seien verpflichtet, die Schweizer Maturitätsausweise für die Zulassung anzuerkennen, ungeachtet dessen, auf welcher Basis sie zustande gekommen seien.
Rasche Klärung ermöglichen
Mit diesem Entscheid kommt der Bundesrat einem Antrag der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) entgegen. Diese hatte vergangene Woche beschlossen, dass Gymnasien und Fachmittelschulen die Möglichkeit erhalten sollen, auf schriftliche und mündliche Prüfungen zu verzichten. In rein kantonaler Zuständigkeit liegt der Entscheid, auf mündliche Maturitätsprüfungen zu verzichten. Für die die schriftlichen Prüfungen hatte die EDK entsprechend einen Antrag an den Bundesrat gestellt.
Laut Bundesrat hätte der Bund eine national einheitliche Lösung vorgezogen, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Nach dem langen Ringen unter den Kantonen für den Antrag der EDK sei es wichtig gewesen, rasch zu entscheiden und eine Klärung der Situation für die betroffenen Schulen und die Maturandinnen und Maturanden zu ermöglichen, so der Bundesrat.
Immer mehr Kantone hatten in den letzten Wochen den Wunsch geäussert, wegen der Covid-19-Krise die schriftlichen oder mündlichen Maturaprüfungen zu streichen. Einige wenige wollen an der Durchführung der Abschlussprüfung festhalten, wie zum Beispiel die Kantone Thurgau und Glarus.
Berufsmaturität mit Erfahrungsnoten
Für die Berufsmaturität hat der Bundesrat beschlossen, in der ganzen Schweiz auf die kantonalen Prüfungen zu verzichten. Stattdessen gelten Erfahrungsnoten. Dadurch wird laut Bundesrat die Chancengleichheit für alle Berufsmaturandinnen und -maturanden und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet.
Für die Berufsmaturität ist der Bund zuständig. Bei der gymnasialen Maturität sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen geteilt.
Der Bund hatte in seinem Lockerungsplan angegeben, dass er die Wiedereröffnung von Berufs- und Oberstufenschulen sowie von Universitäten in der dritten Etappe ab dem 8. Juni erlauben würde.
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