FinanzausgleichFinanzausgleichsreform kommt ins Parlament
SDA
28.9.2018 - 17:40
Nach jahrelangen harten Diskussionen mit oftmals roten Köpfen auf beiden Seiten scheint ein Kompromiss zwischen Bund und Kantonen zur Reform des Finanzausgleichs in Griffweite. Auf dem Tisch liegt ein Kompromiss, über den nun das Parlament entscheiden kann.
Dass ein breiterer Konsens besteht als auch schon, zeigte sich am Freitag bei der Medienkonferenz vor den Bundeshausmedien. Dort sass Finanzminister Ueli Maurer zusammen mit drei Vertretern der Kantone am gleichen Tisch und referierte über die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG).
"Die Kantone haben sich untereinander gefunden und wir uns auch mit den Kantonen", sagte Maurer, um dann gleich zu ergänzen: "Die absolute Gerechtigkeit gibt es wohl nicht." Er sprach damit die vier Kantone an, die im Rahmen der Vernehmlassung den vorliegenden Vorschlag entweder abgelehnt (Wallis, Jura) oder sich enthalten haben (Bern, Freiburg).
Reform nötig
Wichtigstes Element des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich. Dessen Ziel ist es, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Das Geld dafür kommt vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen.
Die Reform des Finanzausgleichs wird laut dem Bundesrat notwendig, weil sich wegen der geltenden Berechnungsmethode im Ressourcenausgleich die Ausgleichszahlungen stark erhöht haben. "Die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung wurde von allen Kantonen deutlich übertroffen", schreibt die Regierung.
Bundesrat und Kantone schlagen nun vor, den Ausgleich neu an einem Fixwert zu orientieren. Damit würde insgesamt weniger Geld an die Nehmerkantone gehen. Gemäss der bundesrätlichen Botschaft sollen die ressourcenschwachen Kantone auf eine im Gesetz garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des Durchschnitts aller Kantone zählen können.
Die Zahl im Zentrum
Dieser Systemwechsel sei die "wesentliche Stellschraube", sagte Benedikt Würth, St. Galler Regierungsrat und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker hielt fest, dass die 86,5 Prozent "nicht risikolos" seien.
Um die Marke hatten Geber- und Nehmerkantone intensiv gerungen. Sie liegt nun zwischen dem heutigen gesetzlichen Richtwert von 85 Prozent und der im laufenden Jahr effektiv erreichten Mindestausstattung von 88,3 Prozent. "Wir haben uns in der Mitte gefunden", sagte Finanzminister Maurer.
Ein Geben und Nehmen
Faktisch bedeutet das, dass die Geberkantone und der Bund gegenüber heute finanziell entlastet werden. Die ressourcenstarken Kantone müssten 220 Millionen Franken weniger einbringen und der Bund 280 Millionen Franken weniger bezahlen.
Die frei werdenden Mittel des Bundes sollen dennoch im Finanzausgleich behalten werden. Die eine Hälfte sollen an die ressourcenschwachen Kantone gehen, nach Zahl der Einwohner und auf sechs Jahre befristet - letzteres, um der Verfassung zu genügen. Die andere Hälfte soll in den soziodemografischen Finanzausgleich gehen.
"Das ist unser Beitrag zum Kompromiss", sagte Maurer. Mehr liege aber auch vonseiten des Bundes nicht drin. Die 280 Millionen Franken seien "das Ende der Fahnenstange". Trotzdem zeigte sich der Finanzminister gesprächsbereit. Vor Ablauf der sechsjährigen Übergangsfrist werde die Situation zwischen Bund und Kantonen analysiert. Dabei werde auch die Umsetzung der Steuervorlage 17 berücksichtigt.
Vorsichtig optimistisch
Ob nach Jahren des Widerstands eine Reform des Finanzausgleichs zustande kommt, liegt in den Händen des Parlaments. Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker sprach von einer "Chance, diese innenpolitische Baustelle endlich zu beenden". KdK-Präsident Würth ergänzte: "Der Steilpass ist gespielt, aber das Tor muss das Parlament schiessen."
Finanzminister Maurer zeigte sich zuversichtlich: "Wenn 22 Kantone Ja sagen, ist das fast wie ein Sechser im Lotto." Dennoch ist der Fahrplan ambitioniert: Anfang 2020 muss das neue System stehen, weil dann das alte Modell ausläuft.
Bereits in der kommenden Wintersession soll sich der Erstrat mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes befassen, im Frühjahr dann die zweite Kammer. Spätestens im Sommer 2019 soll die Vorlage bereinigt sein.
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