PolitikWeltstrafgericht will Führung der Taliban in Afghanistan verfolgen
SDA
23.1.2025 - 15:45
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, hat Haftbefehle gegen Spitzen der Taliban in Afghanistan beantragt.
Keystone-SDA
23.01.2025, 15:45
SDA
Der oberste Taliban-Führer Haibatullah Achundsada sowie der oberste Richter, Abdul Hakim Hakkani, sollen wegen Unterdrückung und Verfolgung von afghanischen Frauen und Mädchen seit 2021 strafrechtlich verfolgt werden, kündigte Khan in Den Haag an.
Nach der erneuten Machtergreifung der islamistischen Taliban 2021 seien vor allem Frauen und Mädchen Opfer von «unbeschreiblicher Verfolgung», teilte Khan mit.
Ihnen seien Freiheit und Grundrechte entzogen worden, wie das Recht über ihren Körper zu bestimmen, Bewegungsfreiheit, Recht auf Bildung oder Recht auf ein Privat- und Familienleben. Angeblicher Widerstand und Opposition würden von den Taliban brutal unterdrückt mit Mord, Gefangennahme, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt.
Weitere Haftbefehle erwartet
Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Nun müssen Richter den Anträgen noch zustimmen.
Khan will in Kürze weitere Haftbefehle gegen führende Taliban-Mitglieder beantragen. Der Ankläger hatte 2022 die Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan wieder aufgenommen.
Das Gericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber seine Vertragsstaaten sind verpflichtet, Gesuchte festzunehmen, wenn diese sich auf ihrem Grundgebiet befinden.
Achundsada ist seit 2016 oberster Führer der Taliban. Seit der Machtübernahme der Islamisten soll er sich nicht in der Hauptstadt Kabul, sondern vor allem in der südlichen Stadt Kandahar aufhalten.
Er tritt äusserst selten öffentlich in Erscheinung, und wenn, sind Bild-Aufnahmen von ihm verboten. Hakkani ist seit Oktober 2021 oberster Richter des Landes und soll als die einflussreichste religiöse Führungsfigur bei den Islamisten gelten.
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