Löchriges Bollwerk gegen den Atomkrieg 50 Jahre Atomwaffensperrvertrag: Wichtige Staaten sind nicht dabei

AFP/jfk

28.6.2018

Abschuss einer Rakete von einem russischen Atom-U-Boot im Rahmen einer Übung im Weissmeer. (Archiv)
Abschuss einer Rakete von einem russischen Atom-U-Boot im Rahmen einer Übung im Weissmeer. (Archiv)
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Nichtverbreitung von Atomwaffen, atomare Abrüstung und Vertrauensbildung: Diese Absichten bekundeten die Unterzeichnerstaaten am 1. Juli 1968 bei der Besiegelung des Atomwaffensperrvertrages in Moskau. Oberstes Ziel war die Verhinderung eines Atomkriegs, der mitten im Ost-West-Konflikt eine ständige Bedrohung war.

Der Atomwaffensperrvertrag wurde von den so genannten Verwahrmächten USA, Grossbritannien und der Sowjetunion ausgehandelt und 1968 verabschiedet. Mit der Ratifizierung schlossen sich 40 weitere Unterzeichnerstaaten an.

Bis 2015 ratifizierten 191 Staaten das von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) überwachte Abkommen. Von den offiziell als Atommächte anerkannten fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats sind neben den USA, Grossbritannien und Russland inzwischen auch Frankreich und China beigetreten.

Der Vertrag teilt die politische Weltkarte in Staaten, die vor 1967 eine Atombombe gebaut oder gezündet haben und in Staaten, die bis dahin nicht über nukleare Massenvernichtungswaffen verfügten. Während erstere - die fünf UN-Vetomächte - ihre tödlichen Arsenale behalten durften, mussten sich die anderen Unterzeichnerstaaten zum völligen Verzicht verpflichten.

Die Atommächte verpflichteten sich ihrerseits, keinem Land atomwaffenfähiges Material zu liefern oder bei dessen Beschaffung behilflich zu sein. Den nicht nuklear ausgerüsteten Staaten wurde garantiert, ungehinderten Zugang zu Technologie für die friedliche nukleare Nutzung zu bekommen.

Damit Vertrauen zwischen den Staaten entstehen konnte, wurde die zu den Vereinten Nationen gehörende Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) mit der Überwachung des Abkommens beauftragt. Das Nicht-Verbreitungs-Abkommen konnte jedoch nicht verhindern, dass weiter mit waffenfähigem nuklearen Material gehandelt wurde und sich neue Atommächte herausbildeten.

Neue Atommächte bleiben Beitritt schuldig 

Gerade die neuen Atomstaaten bleiben einen Beitritt bis heute schuldig. So stehen weder Indien noch Pakistan auf der Liste der Unterzeichnerstaaten. Die verfeindeten Nachbarstaaten hatten schon mehrfach mit dem Einsatz von Atomwaffen gedroht.

Auch Israel, das zwar den Besitz von Nuklearsprengköpfen nie zugab, aber inoffiziell als Atommacht gilt, unterschrieb bislang nicht. Dagegen schloss sich Südafrika 1991 dem Vertrag an und gab zu, bis 1970 Atomsprengköpfe gebaut zu haben.

Auch der seit 2011 unabhängige Südsudan gehört zu den wenigen Staaten, die den Vertrag nicht ratifiziert haben. Nordkorea trat im Januar 2003 aus dem 1985 unterzeichneten Vertrag aus und führte nach eigenen Angaben seit 2006 drei erfolgreiche Atomwaffentests durch. Derzeit werden vor allem von Seiten der USA dem Iran Bestrebungen vorgeworfen, eigene Atomwaffen entwickeln zu wollen.

Am 1 Juli 1968 unterzeichnet US-Botschafter Llewellyn E. Thompson (links) in Moskau gemeinsam mit dem russischen Aussenminister Andrei A. Gromyko (rechts) den Atomwaffensperrvertrag.
Am 1 Juli 1968 unterzeichnet US-Botschafter Llewellyn E. Thompson (links) in Moskau gemeinsam mit dem russischen Aussenminister Andrei A. Gromyko (rechts) den Atomwaffensperrvertrag.
Bild: Keystone
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