Anordnung vom Gericht Uneheliches Kind? – Belgiens Ex-König muss zum Vaterschaftstest

tsch/AFP

6.11.2018

Die Künstlerin Delphine Boël bekommt Gewissheit: Belgiens ehemaliger König Albert II. muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen. Er soll eine Affäre mit Boëls Mutter gehabt haben.
Die Künstlerin Delphine Boël bekommt Gewissheit: Belgiens ehemaliger König Albert II. muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen. Er soll eine Affäre mit Boëls Mutter gehabt haben.
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Seit mehr als zwei Jahrzehnten rätseln die Belgier, ob ihr ehemaliger König Albert II. (84) ein uneheliches Kind hat. Bald könnte es Gewissheit geben: Ein Gericht in Brüssel ordnete einen Vaterschaftstest an.

Belgiens Ex-König Albert II. muss sich auf Betreiben der Künstlerin Delphine Boël einem Vaterschaftstest unterziehen. Sollte der ehemalige Monarch der Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten nachkommen, würde er rechtlich als ihr Vater gelten, berichtet die britische Tageszeitung «The Telegraph». Der Entscheidung eines Brüsseler Berufungsgerichts ging ein jahrelanger Rechtsstreit voran.

Albert II., der von 1993 bis 2013 regierte, hatte nach seiner Abdankung zugunsten seines ältesten Sohnes Philippe die Immunität verloren. Boël hatte daraufhin einen DNA-Abgleich mit dem Ex-Monarchen gefordert. Ein früher durchgeführter DNA-Test hatte ergeben, dass Jacques Boël, der Ehemann von Delphines Mutter, nicht ihr biologischer Vater ist.

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Der ehemalige König soll eine Daueraffäre mit Boëls Mutter, der belgischen Adeligen Sibylle de Sélys Longchamps, gehabt haben. Offiziell erkannte Albert Boël nie als seine Tochter an. Allerdings wollen viele Belgier in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben.

Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe in den 1960er- und 1970er-Jahren durchlitten habe. Eine Biografie von Alberts Frau, Königin Paola, untermauerte den Verdacht, dass Albert der Vater von Delphine Boël sei.

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