Die Dos und Dont's Dos und Don'ts: Der ultimative Drohnen-Guide für Hobby-Piloten

Felix Raymann

19.5.2018

Da schwirrt etwas durch die Luft: Drohnen werden auch in der Schweiz immer beliebter, er Absatz der Fluggeräte hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Ein klarer Trend, aber folgende Punkte müssen Sie als Hobby-Pilot beachten.

Im Frühling fliegen sie wieder, die Drohnen. Die Schweizer lieben Drohnen, auch die Verkaufszahlen der ferngesteuerten Flugobjekte steigen in die Höhe. Doch was gibt es beim Multikopter-Fliegen zu beachten? Wer darf sein Flugobjekt wann und wo in die Luft lassen?

Mehrere Zehntausend Personen haben sich in der Schweiz in den letzten Monaten und Jahren eine Drohne bzw. einen Multikopter angeschafft. Alleine bei Digitec haben sich die Verkäufe von 2014 bis 2016 versiebenfacht.  Manche Drohnenbesitzer sind bereits versierte Piloten, andere pröbeln noch mit der anfangs tückischen Steuerung herum, sodass auch mal ein Fehlstart oder eine Bruchlandung vorkommen kann.

Allerdings wird das Steuern der Fluggeräte mit den neuen Generationen der Geräte immer einfacher, sodass die Fliegerei mittlerweile für die meisten Nutzer kein Problem mehr darstellt. Doch aufgepasst: Einfach auspacken und losfliegen empfiehlt sich aber trotzdem nicht. Schliesslich unterliegt die Benutzung von Drohnen Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften sollte jeder Drohnenpilot kennen.

Was man als Drohnenpilot darf...

  • Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich von jeder Person ohne Bewilligung benutzt werden. Allerdings muss man beim Flug stets Sichtkontakt zur Drohne haben.
  • Auch automatisierte Flüge – etwa, wenn die Drohne einem Sportler automatisch folgt – dürfen gemacht werden. Voraussetzung ist aber, dass man jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
  • Luftaufnahmen mittels Drohnenkameras sind grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch Einschränkungen (siehe unten).

...und was Drohnenpiloten nicht dürfen

  • Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen (Mindestabstand 100 Meter). Es sei denn, es liegt eine Bewilligung (beispielsweise für Veranstalter, Fotografen etc.) vor.
  • Um den Sichtkontakt zur Drohne aufrecht zu erhalten, dürfen keine Ferngläser oder Videobrillen eingesetzt werden. Das Fluggerät muss immer von blossem Auge sichtbar sein.
  • Luftaufnahmen dürfen nicht über militärischen Anlagen gemacht werden oder wenn sie die Privatsphäre von anderen Personen verletzen.
  • In der Nähe von Flugplätzen oder in Zugvögelreservaten dürfen keine Drohnen geflogen werden. Über Einschränkungen der Einsatzgebiete gibt die Flugzonen-Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) Auskunft.

Das BAZL liefert detaillierte Informationen zu den Regeln bei der Drohnenbenutzung. Auch der Schweizerische Verband ziviler Drohnen liefert viel Wissenswertes sowie einen Verhaltenskodex, der jedem Drohnenpiloten ans Herz gelegt wird. Dort wird beispielsweise empfohlen, seine Drohne zu registrieren, den Start- und Landepunkt abzusperren, stets auf andere Luftraumteilnehmer Rücksicht zu nehmen oder darauf zu Achten, dass Tiere und Umwelt nicht gestört werden.

Abgesehen von Gesetzen und Vorschriften, die übrigens in einzelnen Kantonen oder Gemeinden erweitert werden können, sollte man beachten, dass mit Drohnen Unfälle infolge eines Absturzes geschehen können. Deshalb wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen, die eine Deckung von mindestens 1 Million Franken gewährleistet.

Wann Aufnahmen die Privatsphäre verletzen

Insbesondere die Einschränkung, dass man mit Flugaufnahmen nicht die Privatsphäre von anderen Personen verletzen darf, ist für viele Drohnenpiloten nicht einfach zu interpretieren. Deshalb einige Präzisierungen:

Privatsphäre währen, und zwar so:

  • Man darf eine Drohne, die mit einer Kamera ausgestattet ist, nicht über den Gärten und Häusern der Nachbarschaft fliegen lassen (ausser, ein Nachbar duldet eine Drohne explizit über seinem Grundstück).
  • Sind auf Drohnenaufnahmen Personen eindeutig erkennbar, braucht es das Einverständnis dieser Personen, wenn man beispielsweise sie beispielsweise auf Youtube oder Facebook veröffentlichen will.
  • Bei Aufnahmen mit Live-Stream sollte man besondere Vorsicht gewähren, damit keine unerlaubten Aufnahmen in Echtzeit in die Welt hinausgeschickt werden.

Viele Regeln sind es - zumindest in der Schweiz - nicht, die man als Drohnenpilot beachten muss. Dabei steht im Zentrum, die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten sowie die Privatsphäre von Anderen zu wahren. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, stehen vielen schönen Flugmomenten nichts mehr im Weg. Guten Flug!

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