Regierungsrat BS Basler Verkehrs-Betriebe zahlen neu weniger Miete für Bus-Depot

yedu, sda

8.2.2023 - 11:57

Die BVB müssen für die provisorische Elektrobus-Garage in der Messehalle 3 nun weniger zahlen.
Die BVB müssen für die provisorische Elektrobus-Garage in der Messehalle 3 nun weniger zahlen.
Keystone

Die Zwischennutzung der Messehalle 3 bis Ende 2025 als Elektrobus-Garage wird für die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) jährlich um über 320'000 Franken günstiger als ursprünglich geplant. Der Kanton Basel-Stadt, die BVB und die MCH Group haben sich nach einem Schiedsgutachten auf eine tiefere Miete von 727'480 Franken pro Jahr geeinigt.

Die Gesamtentschädigung basiert gemäss Schiedsgutachten eines beauftragten Immobilienexperten einzig auf einem üblichen Mietzins pro Quadratmeter, wie das Basler Finanzdepartement am Mittwoch mitteilte. Der Kanton, die MCH Group und die BVB würden das Gutachten akzeptieren und die Verträge seien unterzeichnet. Ursprünglich verlangte die MCH Group von den BVB für die Hallenmiete 1,05 Millionen Franken pro Jahr.

Der von verschiedenen Medien aufgegriffene Mietpreis hatte vergangenen Frühling für Unruhe gesorgt. Thema war ein kompliziertes Immobilien-Konstrukt zwischen dem Kanton Basel-Stadt, der Messebetreiberin MCH Group und den BVB mit hohen Kosten.

Konkretes Objekt ist die alte Messehalle 3. Diese ist 2020 von der angeschlagenen MCH Group an den Kanton verkauft worden, der sie als Zwischennutzung bis 2025 wiederum an die Messebetreiberin vermietete. Die MCH Group ihrerseits vermietet die Halle bis Ende 2025 an die BVB, die eine Interimsgarage für ihre neue Elektrobusflotte braucht.

Der Kanton verlangt von der MCH Group eine Jahresmiete von 100'000 Franken. Die Messebetreiberin aber wiederum vermietete die Halle für 150'000 Franken an die BVB weiter – und schlug eine Nutzungsausfallentschädigung in der Höhe von 900'000 Franken drauf, weil die MCH Group die Halle nicht selber nutzen oder weitervermieten kann.

Die Basler Regierung hatte die Kosten letzten April noch verteidigt. Der Betrag von 900'000 Franken pro Jahr sei eher tief angesetzt, schrieb sie damals in einer Antwort auf eine SVP-Interpellation. Die drei involvierten Parteien hätten sich nach den Diskussionen aber darauf geeinigt, die Frage der Entschädigungshöhe mit einem unabhängigen Schiedsgutachten zu klären, heisst es weiter in der Mitteilung.

yedu, sda