Altersvorsorge Parlament erhöht das Rentenalter der Frauen um ein Jahr

su, sda

9.6.2021 - 18:25

Das Parlament hat das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht, gegen den Willen der Linken. (Symbolbild)
Das Parlament hat das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht, gegen den Willen der Linken. (Symbolbild)
Keystone

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Stabilisierung der AHV gutgeheissen. Dabei hat er der Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre zugestimmt, gegen den Willen der Linken und wie zuvor der Ständerat.

Indem sie künftig erst ab 65 Jahren eine AHV-Rente beziehen, tragen die Frauen dazu bei, das finanziell angeschlagene Sozialwerk in den nächsten rund zehn Jahren auf stabile Füsse zu stellen. Konkret würde die AHV 2031 um 1,4 Milliarden Franken und über zehn Jahre hinweg um 10 Milliarden Franken entlastet.

Allerdings wird ein grosser Teil dieser Entlastung für Ausgleichsmassnahmen gebraucht. Deshalb will der Bundesrat die Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV erhöhen. Mit den Ansätzen des Bundesrates brächte das der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 2,47 Milliarden Franken. Der Ständerat will jedoch einen tieferen Ansatz, der Nationalrat entschied sich für einen Mittelweg.

Nationalbankgeld im Auge

Zudem will sich eine Mehrheit im Nationalrat bei der Nationalbank bedienen, um die AHV zu stabilisieren. Konkret sollen deren Gewinne aus Negativzinsen dem Sozialwerk zugeführt werden. SVP, SP und Grüne obsiegten hier gemeinsam. Der Ständerat sprach sich gegen ein solches Ansinnen aus, er lehnte eine entsprechende Motion ab.

Der Nationalrat hiess die AHV-Reform insgesamt am Mittwoch mit 126 zu 67 Stimmen gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP und Grünen. Auch wenn das Rentenalter 65 im Parlament nun beschlossen ist, müssen in der Vorlage noch etliche Punkte bereinigt werden.

Ausgleichsmassnahmen umstritten

Einer davon sind die Ausgleichsmassnahmen für jene Frauen, die nach der Erhöhung des Rentenalters als erste das Renten-Referenzalter 65 erreichen. Der Nationalrat entschied sich mit 79 zu 74 Stimmen bei 40 Enthaltungen von SP und Grünen für einen dritten Weg, neben jenem von Bundesrat und Ständerat.

Demnach gäbe es einen Ausgleich für sechs Jahrgänge. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären das in den Jahren 1959 bis 1964 geborene Frauen. Der Nationalrat will nach Einkommen abgestufte Zuschläge auf die Renten von Frauen, die bis zum Referenzalter 65 erwerbstätig bleiben.

Bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von bis zu 57'360 Franken soll es 150 Franken geben. Bei bis 71'700 Franken Einkommen sollen es 100 Franken sein und bei höheren Einkommen noch 50 Franken. Den meisten Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die ihre Rente bis zu drei Jahre im Voraus beziehen, wird die Rente mit dieser Version weniger gekürzt als es der Bundesrat will.

Das Ausgleichsmodell des Nationalrates würde im teuersten Jahr 2028 zu Kosten von 670 Millionen Franken führen. Frauen schultern mit dem höheren Rentenalter in zehn Jahren rund 10 Milliarden Franken an Einsparungen für die AHV. Der vom Nationalrat beschlossene Ausgleich würde gemäss Zahlen des Bundes 40 Prozent davon beanspruchen.

Der Ständerat zeigte sich im Frühjahr weniger grosszügig. Er will zwar neun Frauen-Jahrgänge berücksichtigen, aber je nach Zeitpunkt der Pensionierung abgestufte Rentenzuschläge von höchstens 150 Franken ausrichten. Damit würden 22 Prozent der Einsparungen durch das höhere Frauen-Rentenalter für die Kompensation gebraucht.

In der Version des Bundesrates wären es ebenfalls neun Jahrgänge. Mit dieser Version würden 33 Prozent der Einsparungen in die Kompensation investiert. Gesundheitsminister Alain Berset warb im Nationalrat für das Modell des Bundesrates.

su, sda