Illegale Strecke in Zermatt? Organisator hält «wie geplant» an Matterhorn-Abfahrt fest

lbe/SDA

25.10.2023

Die Bauarbeiten auf dem Theodulgletscher sorgen für viel Wirbel.
Die Bauarbeiten auf dem Theodulgletscher sorgen für viel Wirbel.
Bild: Keystone

Gemäss der Walliser Baukommission ist ein kleiner Teil der Piste für die Weltcup-Rennen in Zermatt nicht zonenkonform. Die Organisatoren verzichten auf einen Einspruch gegen den Entscheid. Gibt es einen Notfallplan?

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  • Laut der Walliser Baukommission ist ein Teil der Installationen für die Weltcup-Rennen in Zermatt ausserhalb des genehmigten Gebiets.
  • Das Organisationskomitee nimmt dies zur Kenntnis und will möglichst schnell Klarheit. «Dem LOC ist es ein Anliegen, dass die Ortsschau der Kantonalen Baukommission so schnell wie möglich stattfindet», heisst es in einer Medienmitteilung.
  • Wie der «Blick» berichtet, gibt es einen Notfallplan, der eine Verschiebung des Rennstarts nach Italien vorsieht. Dazu sagt Franz Julen, Präsident des lokalen Organisationskomitees: «Unser Fokus ist und bleibt, an unseren Rennen wie geplant festzuhalten.»

Am Dienstag gibt die Walliser Baukommission bekannt, dass nach ihrer Auffassung ein Teil der Installationen für den Ski-Weltcup in Zermatt ausserhalb des genehmigten Skigebiets liegt. Die Baukommission habe zwar wegen des schlechten Wetters nicht auf den Theodulgletscher in Zermatt fliegen können, um das Areal zu besichtigen und Vermessungen vorzunehmen. Sie habe daher nicht feststellen können, ob die unternommenen Arbeiten gemäss dem vom Veranstalter eingereichten Plan der geplanten Abfahrtspiste ausgeführt wurden.

Anhand des Plans der vorgesehenen Abfahrtspiste habe die Kommission jedoch bereits festgestellt, dass ein Teil der Installationen auf einer sehr geringen Fläche ausserhalb des genehmigten Skigebiets auf Schweizer Gebiet liege. Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde eingelegt werden. Eine mögliche Anordnung für eine Wiederherstellung des Geländes und eine allfällige Geldstrafe würden zu einem späteren Zeitpunkt analysiert, hiess es weiter.

OK reagiert: «Wir respektieren das Gesetz»

Die Organisatoren des Ski-Weltcups haben den Entscheid zur Kenntnis genommen und verzichten auf einen Einspruch, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben. Sobald es die Wettersituation aufgrund der erfreulichen Schneefälle der letzten Tage erlaube, werde eine entsprechende Korrektur problemlos vorgenommen, ohne dass die Streckenführung aus sportlicher Perspektive beeinträchtigt werde.

«Dem LOC ist es ein Anliegen, dass die Ortsschau der Kantonalen Baukommission so schnell wie möglich stattfindet, damit Klarheit herrscht. Wir respektieren das Gesetz. Es gibt darüber hinaus keine weiteren Auskünfte, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt», schreibt das OK in seinem Statement. 

Keine Genehmigung erteilt

Der Verein Klima-Anwälte:innen derweil spricht in einer Medienmitteilung von einem weiteren wichtigen Etappensieg für den Theodulgletscher. Der Verein war an die kantonale Baukommission gelangt, um «Licht in die Angelegenheit zu bringen». Der Verein veröffentlichte auf seiner Internetseite auch den Inhalt des Schreibens der Baukommission an die Organisatoren des Skirennens. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass sich laut der Baupolizei ein Teil der Piste Gran Becca tatsächlich ausserhalb des Skigebiets befindet.

Hinzu kommt, dass ein Teil der Piste, die sich in der Skizone befindet, ausserhalb des genehmigten Perimeters liegt, was bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, wie die Klima-Anwälte:innen feststellen. Die Baukommission merkt in ihrem Schreiben auch an, dass sie den Organisatoren keine Genehmigung für den Ausbau dieser beiden Abschnitte erteilt habe.

Der Entscheid bestätige somit, dass die Arbeiten ohne Baugenehmigung durch die Baukommission durchgeführt worden seien, zum Teil ausserhalb der Zone, entgegen den öffentlichen Behauptungen des Organisationskomitees, fassen die Klima-Anwälte:innen zusammen.

Vorerst kein Nutzungsverbot – und ein Plan B der Organisatoren?

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und aufgrund der begrenzten Aktenkenntnis verzichtet die Baukommission zumindest vorerst darauf, ein generelles Nutzungsverbot für die gesamte Piste auszusprechen. Sie kommt aber zum Schluss, dass bis zum Entscheid über eine allfällige Baubewilligung oder Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes ein sofortiges Benützungsverbot zu erlassen ist. Die Kosten werden den Organisatoren auferlegt.

Die geplanten Rennen sollen aber nicht in Gefahr sein. Wie der «Blick» berichtet, gibt es für die Abfahrten am Matterhorn gar einen Plan B. Sollten weitere Vorbehalte auftauchen, könnte der Start der Abfahrt vom schweizerischen auf italienischen Boden verlegt werden. Demnach habe die italienische Behörde ihre Bewilligung längst erteilt.

Auf Nachfrage von blue Sport sagt Franz Julen, Präsident des lokalen Organisationskomitees, allerdings: «Unser Fokus ist und bleibt, an unseren Rennen wie geplant festzuhalten. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.»