Franz Beckenbauer ist wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr vernehmungsfähig. Die Schweizer Bundesanwaltschaft will gemäss einem Bericht der «NZZ» das langwierige Verfahren einstellen.
Das Strafverfahren war im Zuge von Ungereimtheiten bei der Vergabe der WM 2006 an Deutschland eröffnet worden. Dem Verfahren gegen Beckenbauer droht wegen dessen gesundheitlichen Problemen offenbar die Verjährung. Die Bundesanwaltschaft will den «Fall Beckenbauer» deshalb von den übrigen Verfahren abtrennen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Anfang September 2016 gegen Beckenbauer und drei weitere ehemalige Funktionäre des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), unter ihnen Theo Zwanziger. Gegen sie soll anders als gegen den «Kaiser» Anklage erhoben werden.
Zwei Herzoperationen und ein Augeninfarkt
Der 73-jährige Beckenbauer hatte vor einigen Tagen öffentlich von gesundheitlichen Problemen gesprochen. Seit einem Augeninfarkt könne er auf dem rechten Auge «wenig bis nichts» sehen, wie die «Frankfurter Allgemeine» berichtete. Zuvor musste sich Beckenbauer schon zwei Herzoperationen unterziehen. Zudem wurde ihm eine künstliche Hüfte eingesetzt.
Beckenbauer soll als damaliger OK-Präsident im Vorfeld der Abstimmung zur WM-Vergabe 2006 zehn Millionen Franken nach Katar überwiesen haben, wo es letztlich in das Firmenimperium des früheren Fifa-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam floss. Um die Summe aufzubringen, hatte Beckenbauer ein Darlehen bei Robert Louis-Dreyfus, dem einstigen Chef des Sportartikelherstellers Adidas, aufgenommen.
Als Grund für das geliehene Geld hatten die WM-Verantwortlichen die Deckung zusätzlicher Kosten für die Eröffnungsfeier genannt. Der DFB überwies die Summe im Jahr 2005 über ein Konto der FIFA in Zürich zurück an Louis-Dreyfus – diesmal allerdings ohne die Deklarierung des Verwendungszwecks.
Es droht die Verjährung
Seither wird geprüft, ob die Zahlungen korrekt abgelaufen sind. Allerdings tritt im kommenden April, 15 Jahre nach der Rückzahlung, die Verjährung ein, weshalb die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Beckenbauer von den übrigen abtrennen will.
Bis zum 19. Juli müssen nun sämtliche Parteien zur geplanten Abtrennung der Verfahren Stellung beziehen. Um eine Verjährung zu vermeiden, müsste bis Ende April 2020 ein erstinstanzliches Urteil vorliegen.