Der besonders in ZSC-Kreisen bekannte ehemalige Sportjournalist Walter Scheibli ist von einem Spitex-Mitarbeiter betrogen worden.
Scheibli kommentierte jahrelang die Spiele des ZSC, für viele war er schlichtweg die Stimme des Vereins, eine Legende.
Wie «20 Minuten» berichtet, wurde der in Zürich Unterstrass wohnhafte 90-Jährige von einem brasilianischen Spitex-Mitarbeiter um 36'000 Franken erleichtert.
Wie war das möglich? Offenbar hatte der Beschuldigte mit dem Einverständnis von Scheibli Zugriff auf dessen Bankkonten. Das Vertrauen kam Scheibli teuer zu stehen. Der Pfleger pflegte nämlich einen lockeren Umgang mit den Karten und soll sich im Jahr 2021 während eines Monats mehrere private Barbezüge in der Höhe von insgesamt 36'000 Franken gegönnt haben.
Der Beschuldigte ist geständig und habe am Prozess vor dem Bezirksgericht mehrmals beteuert, dass er seine Taten bereue und dafür geradestehen wolle. Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass der Mann mit der Justiz in Kontakt kommt – und nicht das erste Mal, dass er Besserung gelobt. Als Jugendlicher sei er vom Migrationsamt mehrmals verwarnt worden.
Die allerletzte Chance
Durch seine Taten hat er auch seine Zukunft in der Schweiz aufs Spiel gesetzt. «Die Schweiz zu verlassen, würde für mich bedeuten, meinen Lebensmittelpunkt zu verlieren», sagte der Täter. Und weiter: «Ich habe in den vergangenen Monaten viel gearbeitet. So konnte ich innert kurzer Zeit einen Grossteil meiner Schulden zurückzahlen.»
Die Staatsanwältin überzeugte das nicht, sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Beschuldigte habe in seiner Aufgabe als Pflegefachmann das Abhängigkeitsverhältnis eines hochbetagten Mannes ausgenutzt, um ihn zu bestehlen und sich dadurch Luxusartikel zu leisten.
Das Gericht hat den Brasilianer schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, verzichtet aber auf eine Landesverweisung. «Ein Härtefall liegt vor, und es ist im öffentlichen Interesse, wenn Sie die Schulden abbauen», begründet der Richter. Dies sei aber die allerletzte Chance, richtet sich der Richter an den Beschuldigten.