Ostschweiz St. Galler Staatsanwaltschaft mit Anklage wegen Steuerbetrug

ka, sda

6.12.2023 - 13:45

Das Kreisgericht Rheintal muss entscheiden, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Steuerbetrugsfall zutreffen. (Archivbild)
Das Kreisgericht Rheintal muss entscheiden, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Steuerbetrugsfall zutreffen. (Archivbild)
Keystone

Ein Buchhalter aus dem Rheintal soll seinen Kunden die Ausstellung von fiktiven Rechnungen angeboten haben. Die St. Galler Staatsanwaltschaft klagt nach einer umfangreichen Untersuchung vier Personen wegen Steuerbetrugs an. Ob die Vorwürfe zutreffen, entscheidet das Kreisgericht Rheintal.

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Ausgelöst hat die Untersuchung eine Strafanzeige des kantonalen Steueramtes, das bei Steuerveranlagungen Ungereimtheiten feststellte. Weiter habe es Hinweise von Dritten gegeben, dass ein Buchhalter seinen Kunden fiktive Rechnungen anbiete, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Angeklagt werden ein Buchhalter sowie drei Geschäftsführer von Handwerksbetrieben, die mit ihm zusammenarbeiteten. Die Staatsanwaltschaft geht von hinterzogenen Gewinnsteuern von insgesamt 195'000 Franken aus.

Konkret soll der Buchhalter gegen Provision 129 fiktive Rechnungen für nicht angefallene Aufwendungen von Zulieferern und Subunternehmern – sogenannte «Unterakkordanten» – ausgestellt haben. Die angeblich bar bezahlten Scheinrechnungen mit einer Gesamtsumme von über 1,2 Millionen Franken seien dazu genutzt worden, die Steuerrechnung zu senken.

Erträge nicht nachprüfbar

Sämtliche dieser «Unterakkordanten» hätten keine Buchhaltung geführt und auch keine Steuererklärung eingereicht. Den Steuerämtern sei es deshalb nicht möglich gewesen, zu überprüfen, ob die angeblichen Einnahmen aus den Scheinrechnungen als Erträge verbucht waren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Buchhalter vor, diese Methode vorgeschlagen und umgesetzt zu haben. Er sei auch für Auskünfte gegenüber der Steuerverwaltung zuständig gewesen. Die drei Geschäftsführer der Handwerksbetriebe hätten sich für dieses Vorgehen entschieden.

Alle vier Beschuldigte werden wegen mehrfachen Steuerbetrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung angeklagt. Für den Buchhalter verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt, dazu eine unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Weiter beantragt sie ein Verbot von buchhalterischen und steuerberatenden Tätigkeiten.