Kantonsrat ZG Parlament will im Kanton Zug eine flächendeckende Kinderbetreuung

stwe, sda

29.11.2024 - 08:32

Die Zuger Regierung setzt sich für eine flächendeckende Kinderbetreuung im Kanton ein. (Symbolbild)
Die Zuger Regierung setzt sich für eine flächendeckende Kinderbetreuung im Kanton ein. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Zug soll den Kindern ab Ende des Mutterschaftsurlaubs ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Der Kantonsrat unterstützt grossmehrheitlich die Pläne der Regierung.

Mit der Gesetzesvorlage sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein flächendeckendes Betreuungsangebot bereitzustellen, damit die Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten und im Schulalter tagsüber betreut werden. Die Betreuung soll möglichst das ganze Jahr und die Ferienzeit abdecken. Neben den Gemeinden soll sich der Kanton künftig an den Betreuungskosten beteiligen.

Neu soll die Kostenbeteiligung so geregelt werden, dass der Kanton an die Kosten der Kita oder Tagesfamilie einen Beitrag an die Erziehungsberechtigten leistet. Bei der schulergänzenden Betreuung, etwa Tagesstrukturen, gibt es seitens Kanton eine Pauschale an die Gemeinden.

Zudem sollen Erziehungsberechtigte unter gewissen Bedingungen in den Gemeinden einen Betreuungsgutschein erhalten, den sie in einer Kita oder Tagesfamilie einlösen können.

«Verlässlicher, einheitlicher und günstiger»

Das Kinderbetreuungsangebot im Kanton Zug soll durch die Gesetzesvorlage «verlässlicher, einheitlicher und günstiger werden», sagte Beat Iten (SP), Präsident der vorberatenden Kommission, in der Eintretensdebatte.

Drin Alaj (SP) hielt fest, die Teilrevision bringe einen bedeutenden Fortschritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengleichheit der Kinder und die Förderung der Gleichstellung.

Vroni Staub (CSP) sprach von einem «Freudentag» für die Gemeinden und Familien. Die Vorlage habe das Potenzial, die Zukunft der Kinder in der frühen Kindheit und in der Schule «positiv zu gestalten».

Thomas Meierhans (Mitte) war froh, dass mit der Reform «gut ausgebildete Männer und Frauen auch mit Kindern unkompliziert ihr Wissen als Fachkräfte der Wirtschaft zur Verfügung stellen können».

Für die FDP sei die Freiwilligkeit der Fremdbetreuung wichtig, sagte Michael Arnold im Namen seiner Partei. Die FDP lehne Zwangsmassnahmen ab. «Jede Familie soll selbst entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreuen lässt, ohne dass der Staat dies vorschreibt», sagte er.

«Kein Steinzeitmodell»

Die SVP wollte als einzige Partei nicht auf die Vorlage eintreten. Emil Schweizer (SVP) hielt fest, die Gesetzesvorlage sei «rein ideologisch geprägt». Er wehre sich dagegen, dass das traditionelle Familienmodell «als Steinzeitmodell» bezeichnet werde. Mit der Reform werde den Gemeinden vom Kanton vorgeschrieben, was sie zu tun hätten. «Das ist eine ungebührliche Bevormundung der Gemeinden», so Schweizer.

Chancenlos war in einer längeren Debatte ein Antrag der SVP, die forderte, dass die Eltern erst einen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag haben sollten, wenn das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat. Die Regierung und die vorberatende Kommission setzten sich erfolgreich für einen Anspruch ab dem dritten Lebensmonat ein.

Weiter sagte das Parlament am Freitagmorgen mit 51 zu 20 Stimmen, dass die Eltern nur Anspruch auf eine Pauschale erhalten sollen, wenn sie erwerbstätig oder in Ausbildung sind. Die Regierung, die Ratslinke und mehrheitlich die GLP war gegen eine Koppelung des Anspruchs an eine Erwerbstätigkeit.

Fragezeichen bei der Finanzierung

Zur Finanzierung habe der Regierungsrat im Gesetz «wenig bis nichts» festgehalten, sagte Kommissionspräsident Beat Iten in der Eintretensdebatte. Im Bericht an den Kantonsrat rechnet die Regierung beim Kinderbetreuungsgesetz, das die Betreuung in Kitas und Tagesfamilien regelt, für das Jahr 2025 mit kantonalen Kosten von rund 25 Millionen Franken.

Die Teilreform zum Kinderbetreuungs- und Schulgesetz wird in zweiter Lesung, voraussichtlich am 30. Januar 2025, im Parlament beraten.

stwe, sda