Bern Vorübergehende Beschränkung von Kundgebungen in Bern gerechtfertigt

hn, sda

13.12.2024 - 11:39

Die Lage im Nahen Osten sorgte gegen Ende des Jahres 2023 für zahlreiche Kundgebungen in Bern. Der Gemeinderat schränkte schliesslich die Bewilligung von Demonstrationen vorübergehend ein. (Archivbild)
Die Lage im Nahen Osten sorgte gegen Ende des Jahres 2023 für zahlreiche Kundgebungen in Bern. Der Gemeinderat schränkte schliesslich die Bewilligung von Demonstrationen vorübergehend ein. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Bern durfte im vergangenen Jahr Kundgebungen in der Vorweihnachtszeit einschränken. Zu diesem Schluss kommt die Regierungsstatthalterin, die entsprechende Beschwerden am Freitag abgewiesen hat.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Berner Stadtregierung hatte Mitte November 2023 beschlossen, bis Weihnachten keine Grosskundgebungen in der Innenstadt mehr zu bewilligen. Es stünden bereits zahlreiche Veranstaltungen und Grossanlässe auf dem Programm und die öffentlichen Plätze seien stark belegt.

Kleinere Kundgebungen und Mahnwachen könnten aber weiterhin stattfinden. Auch ausserhalb des Stadtzentrums seien Demonstrationen möglich. Grundrechtsvertretende und linksgrüne Kreise kritisierten das «faktische Demoverbot» in Bern heftig und reichten Beschwerde ein. Die Berner Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) kommt nun laut Mitteilung zum Schluss, dass die Einschränkung rechtens war.

Öffentliches Interesse an Sicherheit

Tatsächlich habe ein öffentliches Interesse bestanden, die Ressourcen der Kantonspolizei in der Innenstadt nicht durch weitere Demonstrationen zu beanspruchen.

Die Situation war nicht nur wegen der Lage im Nahen Osten angespannt, sondern auch wegen eines Hochrisiko-Fussballspiels und dem Staatsbesuch von Emanuel Macron. Ausserdem fanden Weihnachtsmärkte, der Zibelemärit und die Lichtshow Rendez-vous Bundesplatz während der fraglichen Zeit statt.

Aufgrund des Gefährdungspotenzials sei es gerechtfertigt gewesen, die Bewilligungspraxis für Kundgebungen zu beschränken, «auch aufgrund des Schutzes von Grundrechten Dritter», heisst es in der Mitteilung der Statthalterin.

Die Massnahme sei verhältnismässig gewesen, da ja kein gänzliches Demonstrationsverbot erlassen worden sei. In der fraglichen Zeit gingen bei der Stadt 40 Kundgebungsgesuche ein, 24 davon hat sie bewilligt.