Grosser Rat BEKantonsparlament beschliesst Energiegesetz ohne Verbote
pa, sda
2.12.2021 - 10:00
Im Kanton Bern soll es kein explizites Verbot von Öl- und Gasheizungen geben. Dies hat der Grosse Rat am Donnerstag bei der Revision des Energiegesetzes bekräftigt.
pa, sda
02.12.2021, 10:00
SDA
Der Rat lehnte mit 82 zu 67 Stimmen einen Rückweisungsantrag der SP ab. Die Partei wollte die vorberatende Kommission beauftragen, im Hinblick auf die zweite Lesung über die Bücher zu gehen.
Es sei an der Zeit, der Bevölkerung klare Botschaften zu vermitteln, sagte Kornelia Hässig (SP/Zollikofen). Sie verwies dabei auf andere Kantone wie der Kanton Zürich, die mit dem Verbot fossiler Heizungen weiter gehen.
Die bürgerliche Ratsmehrheit sah in den geltenden Bestimmungen jedoch genügend Anreize. Die energetischen Ziele könnten auch ohne Verbote erreicht werden, betonte Peter Flück (FDP/Interlaken). Der bestehende Gesetzesartikel verlangt einzig, dass Energieverbrauch und Umweltbelastung «möglichst gering bleiben».
Auch Energiedirektor Christoph Ammann (SP) erachtete die heutige Lösung als wirksam genug. Er gab zudem zu bedenken, dass ein totales Ölheizungsverbot erneut zum Stolperstein bei einer Referendumsabstimmung werden könnte. Das Volk hatte 2019 die Revision des Energiegesetzes bachab geschickt.
Solarpflicht gekippt
Bereits am Mittwochabend hatte der Rat mit 71 zu 70 Stimmen entschieden, Dachflächen nicht zwingend mit Solarenergie zu bestücken. Die bürgerlichen Parteien sahen in einer solchen Verpflichtung einen massiven Eingriff in das Privateigentum. Die Förderung der Solarenergie müsse über Anreize erfolgen.
SP, Grüne und Grünliberale wehrten sich vergeblich gegen die Streichung des entsprechenden Artikels. Wenn man das Netto-Null-Ziel erreichen wolle, brauche es eine entsprechende Offensive. gab glp-Sprecher Casimir von Arx (Köniz) zu bedenken.
Die Grünen bringen das Anliegen mit der kürzlich eingereichten Solarinitiative vors Volk. Die Initiative verlangt, dass künftig alle Neubauten mit Solaranlagen auszustatten sind, wenn sich die Dach- oder Fassadenflächen dafür eignen und die Installation zumutbar ist.
Die laufende Revision des Energiegesetzes nahm der Rat am Donnerstag in erster Lesung einstimmig bei 9 Enthaltungen an.
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