Trick führt zu KostenDarum sollten Mieter ihre Verträge genau prüfen
ai-scrape
30.11.2024 - 10:34
Vermieter, die einen zu niedrigen Referenzzins in Mietverträgen angeben, riskieren die Ungültigkeit dieser Verträge. Mieter sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf handeln.
Sven Ziegler
30.11.2024, 10:34
30.11.2024, 10:52
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Wer einen Mietvertrag unterschreibt, sollte stets den aktuellen Referenzzinnsatz kontrollieren.
Ein zu niedriger Referenzzins im Mietvertrag kann dazu führen, dass Vermieter die Miete jederzeit erhöhen können.
Zudem besteht die Gefahr, dass bei einer tatsächlichen Senkung des Referenzzinses die Mieter nicht die ihnen zustehende Mietsenkung erhalten.
Eine Immobilienverwalterin aus der Region St.Gallen hat Mietverträge mit einem falschen Referenzzins ausgestellt. Anstelle des aktuellen Satzes von 1,75 Prozent wurde ein niedrigerer Wert von 1,5 Prozent angegeben, ohne die Mieter darüber zu informieren.
Der betroffene Mietinteressent bemerkte den Fehler und reklamierte, woraufhin die Verwaltung erklärte, sie erwarte eine baldige Senkung des Referenzzinses. Sollte der Interessent den korrekten Zins im Vertrag wünschen, müsse die Miete erhöht werden, wie SRF berichtet.
Ein zu niedriger Referenzzins im Mietvertrag kann dazu führen, dass Vermieter die Miete jederzeit erhöhen können. Zudem besteht die Gefahr, dass bei einer tatsächlichen Senkung des Referenzzinses die Mieter nicht die ihnen zustehende Mietsenkung erhalten, da sie den falschen Zins im Vertrag nicht bemerken. Dies könnte zu finanziellen Nachteilen für die Mieter führen.
Rechtliche Lage und Handlungsmöglichkeiten
Laut Rechtsanwalt Daniel Stähli vom Bundesamt für Wohnungswesen ist ein zu niedriger Referenzzins im Mietvertrag nicht zulässig, berichtet SRF. Der offizielle Referenzzinssatz ist bindend, unabhängig von den Angaben im Vertrag.
Mieter können bei einer Senkung des Referenzzinses dennoch eine Reduktion ihrer Miete verlangen, auch wenn der Vertrag einen falschen Zins ausweist. Rahel Gsponer vom St. Galler Mieterverband betont, dass Mieter proaktiv handeln sollten, um ihre Rechte wahrzunehmen.
Sollte der Referenzzins tatsächlich sinken, wird Mietern empfohlen, sich mit einem eingeschriebenen Brief an ihre Verwaltung zu wenden. In diesem Schreiben sollten sie auf den gesunkenen Referenzzinssatz hinweisen und eine Anpassung des Mietzinses zum nächstmöglichen Termin fordern. Da viele Vermieter nicht von sich aus eine Mietsenkung anbieten, ist es wichtig, dass Mieter selbst aktiv werden.