Überhöhte Prämien CSS muss Zusatzversicherten 129 Millionen Franken rückerstatten

tl, sda

16.8.2022 - 10:46

Innenräume der CSS-Niederlassung in Lausanne: Die Versicherung soll überhöhte Prämien zurückzahlen, verlangt die Finanzmarktaufsicht. (Archiv)
Innenräume der CSS-Niederlassung in Lausanne: Die Versicherung soll überhöhte Prämien zurückzahlen, verlangt die Finanzmarktaufsicht. (Archiv)
Bild: Keystone

Die Finanzmarktaufsicht Finma verpflichtet die Krankenkasse CSS zur Rückzahlung überhöhter Prämien an Zusatzversicherte. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.

16.8.2022 - 10:46

Die Krankenkasse CSS muss Krankenzusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten. Das hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet. Sie begründet dies mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen. Es handelt sich um Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken.

Nach einer Vor-Ort-Kontrolle habe die Finma im Sommer 2019 ihre Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der CSS intensiviert und unterdessen abgeschlossen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht am Dienstag in einer Mitteilung.

Indirekte Kosten nicht verursachergerecht zugeteilt

Die Finma überprüfte demnach die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung. Die Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt würden, heisst es in der Mitteilung.

Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten.

Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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