Erzwungene Ryanair-Landung USA klagen vier Beamte aus Belarus wegen Luftpiraterie an

dpa

21.1.2022 - 04:38

Eine Boeing 737-800 der Ryanair wird am 23. Mai 2021 auf dem Flug von Athen nach Vilnius zur Zwischenlandung in der belarussischen Hauptstadt Minsk gezwungen, damit das dortige Regime den oppositionellen Journalisten Roman Protasevich verhaften konnte.
Eine Boeing 737-800 der Ryanair wird am 23. Mai 2021 auf dem Flug von Athen nach Vilnius zur Zwischenlandung in der belarussischen Hauptstadt Minsk gezwungen, damit das dortige Regime den oppositionellen Journalisten Roman Protasevich verhaften konnte.
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Die amerikanische Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen der erzwungenen Landung einer Passagiermaschine in Minsk. Die Beschuldigten gelten als flüchtig.

21.1.2022 - 04:38

Wegen der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine im vergangenen Jahr in Minsk hat die US-Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier belarussische Regierungsbeamte erhoben. Den vier Beamten werde Flugzeugpiraterie vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in New York mit. Die belarussischen Behörden hatten angegeben, eine Bombendrohung sei der Grund für die Aufforderung an den Piloten zur Landung gewesen.

Dabei habe es sich um einen Vorwand gehandelt, um einen oppositionellen Journalisten festnehmen zu können, erklärten die amerikanischen Ermittler. Das Flugzeug war am 23. Mai mit 125 Menschen an Bord von Athen auf dem Weg nach Vilnius in Litauen, als es von belarussischen Fluglotsen zur Kursänderung nach Minsk aufgefordert wurde. Nach der Landung dort wurde der Journalist Raman Pratassewitsch aus der Maschine geholt und festgenommen. Der 26-Jährige hatte bei der Organisation von Massenprotesten gegen den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko geholfen.

«Seit den Anfängen des Motorflugs haben Länder auf der ganzen Welt zusammengearbeitet, um die Sicherheit von Passagierflugzeugen zu gewährleisten», teilte US-Staatsanwalt Damian Williams mit. Die Angeklagten hätten diese Standards gebrochen, indem sie ein Flugzeug umgeleitet hätten, um Widerspruch gegen die Regierung und die freie Meinungsäusserung zu unterdrücken. Die US-Behörden begründeten ihre Zuständigkeit mit der Tatsache, dass amerikanische Staatsbürger an Bord der umgeleiteten Maschine waren.

In der Anklage wurden der Generaldirektor der staatlichen Flugsicherheitsbehörde in Belarus und sein Stellvertreter namentlich genannt. Ausserdem wurden zwei Sicherheitsbeamte beschuldigt, deren vollständige Identität der US-Staatsanwaltschaft nicht bekannt ist.

Die US-Staatsanwälte bezeichneten die Angeklagten als flüchtig und teilten mit, sie seien wegen Verschwörung zur Flugzeugpiraterie angeklagt. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Mindeststrafe von 20 Jahren Haft.

Nach dem Vorfall im vergangenen Jahr untersagte die Europäische Union belarussischen Fluggesellschaften umgehend die Nutzung des Luftraums und der Flughäfen der 27 Mitgliedstaaten. Sie forderte in der EU ansässige Fluggesellschaften auf, Belarus nicht zu überfliegen, und verhängte Sanktionen gegen einige belarussische Beamte.

dpa