Amtsmissbrauch Polizist macht Dienstinformationen zu Geld

tjb

18.9.2018

Der damalige Walliser Staatsrat Oskar Freysinger mit dem Kostbaren Nummernschild «VS 1», das auf vollkommen legalem Weg einen neuen Besitzer fand.
Der damalige Walliser Staatsrat Oskar Freysinger mit dem Kostbaren Nummernschild «VS 1», das auf vollkommen legalem Weg einen neuen Besitzer fand.
Keystone

Tiefe Autonummern und erst solche mit speziellen Zahlenkombinationen lassen sich teuer verkaufen. Ein Winterthurer Stadtpolizist steigt in den Handel ein, bedient sich dabei aber verbotener Mittel – die Strafe folgt auf dem Fusse.

Mit speziellen Autokennzeichen lässt sich viel Geld verdienen – Rekordhalter ist hier «ZG 10». Das Nummernschild hat unlängst bei einer Versteigerung einen Preis von 233'000 Franken erzielt , «VS 1» kam immerhin auf 160'000 Franken. Auch andere Zahlenkombinationen brachten schon etliche zehntausend Franken ein. 

Liberale Thurgauer ermöglichen Handel

Das hat einen Angehörigen der Winterthurer Stadtpolizei auf eine Geschäftsidee gebracht: Er machte die Halter spezieller Nummernschilder ausfindig und unterbreitete ihnen ein Kaufangebot. Später verkaufte er die entsprechenden Kennzeichen mit Gewinn weiter, wie die «NZZ» schreibt.

So weit, so legal, denn der Mann handelte ausschliesslich mit Thurgauer Nummernschildern, weil dieser Kanton eine sehr liberale Regelung zum Handel hat. Das Problem lag aber darin, wie der Mann zu den Halterinformationen gekommen ist. Einige Besitzer von begehrten Kennzeichen hatten nämlich ihre Informationen für die öffentliche Abfrage sperren lassen.

Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs

Das war für den Polizisten allerdings kein Hindernis, denn er nutzte ein polizeiliches Informationssystem für die Recherche. Ein System, das ausschliesslich zu dienstlichen Zwecken eingesetzt werden darf.

Die Machenschaften flogen schliesslich auf und trugen dem Mann nun eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs ein, für die eine Busse von 600 Franken fällig wird. Zudem verhängte die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 120 Franken.

Damit ist die Sache für den Stadtpolizisten, der immer noch bei der Behörde angestellt ist, noch nicht ausgestanden. Zusätzlich zum Strafverfahren muss er sich nun noch einem Disziplinarverfahren der Winterthurer Stadtpolizei stellen. Dessen Ausgang ist noch offen, wie die «NZZ» einen Polizeisprecher zitiert.

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite