Kiental-«Schubser»-ProzessAngeklagter: Opfer stolperte und stürzte in Schlucht
hn, sda
22.9.2022 - 16:00
In Thun steht ein Mann vor Gericht. Er soll im Berner Kiental zwei Bekannte in eine Schlucht gestossen haben. Einer der Männer überlebte den Sturz nicht. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Der eine Mann, der den Vorfall im November 2019 überlebte, sei gestolpert und so in die Schlucht gefallen.
Er habe mit dem Afghanen eine gute Beziehung sexueller Natur gehabt, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht. «Wir hatten nie Streit, nie Probleme», führte er aus. Sie hätten viel zusammen unternommen. Für Sex seien sie oft an abgelegene Orte gefahren, so auch in die Griesschlucht im Kiental.
Am fraglichen Abend hätten sie Messarbeiten gemacht im Wald im Kiental. Dabei sei der junge Afghane plötzlich gestolpert und in den Bach gefallen. Er habe ihn nicht mehr gesehen und keine Hilferufe gehört.
Nach dem Sturz des Opfers einfach heimgefahren
Da sei er nach Hause gefahren, habe Abendbrot gegessen und Büroarbeiten erledigt. Hilfe habe er keine geholt, weil er annahm, dass diese ohnehin zu spät käme, sagte der Angeklagte.
An einem Baum seien schluchtseitig geringe DNA-Spuren gefunden worden, die auf das Opfer hindeuteten, hielt die Gerichtspräsidentin dem Angeklagten vor. Wenn er den Mann in den Bach gestossen hätte, hätten sich ja auch Spuren von ihm gefunden, entgegnete der Angeklagte.
Dieser zeigte sich in der Befragung durch das Gericht bisweilen renitent und geriet des öfteren ins Schwadronieren. Konkrete Fragen des Gerichts beantwortete er oft ausschweifend und wenig präzis.
Dem Angeklagten wird ein zweiter, ähnlicher Fall im Kiental vorgeworfen. Das Opfer überlebte damals nicht. Zu diesem Fall verweigerte der Angeklagte am Donnerstag die Aussagen.
Er habe damit nichts zu tun, beteuerte er, auch nachdem ihm das Gericht vorgehalten hatte, dass er mit dem nachmaligen Todesopfer in telefonischem und SMS-Kontakt gestanden hatte.
Mögliche Sexualdelikte mit Kindern und Minderjährigen
Im Weiteren werden dem Angeklagten zahlreiche Sexualdelikte mit Kindern und Minderjährigen gegen Entgelt vorgeworfen. Der Mann gab zu, dass er mit jungen Männern Sex gegen Entgelt hatte. In manchen der ihm vorgeworfenen Fällen bestritt er aber, dass seine Sexpartner noch minderjährig waren. In anderen Fällen gab er an, die jungen Männer hätten ihm gesagt, sie seien 18 Jahre alt. Alle hätten gewusst, worauf sie sich einliessen: «Sex gegen Geld».
Die meisten seiner mutmasslichen Opfer stammten aus dem afghanischen Raum. Dort sei Sex unter Männern an der Tagesordnung, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. Er habe die jungen Männer bisweilen an Bahnhöfen gesehen und angesprochen.
Für den Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.