Schaffhausen Gericht verurteilt Kettensägen-Angreifer zu «kleiner Verwahrung»

SDA/uri

11.9.2019 - 06:05

Im Juli 2017 versetzte der Beschuldigte die Schaffhauser Vorstadt in Panik. (Archivbild)
Im Juli 2017 versetzte der Beschuldigte die Schaffhauser Vorstadt in Panik. (Archivbild)
Source: Keystone

Mit einer Kettensäge bewaffnet stürmt ein Mann im Juli 2017 die Schaffhauser CSS-Filiale und verletzt zwei Mitarbeiter. Heute Mittwoch hat ihn das Gericht zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Am Vormittag des 24. Juli 2017 herrschte in der Schaffhauser Vorstadt Panik: Ein Mann hatte mit einer Kettensäge die Büros der CSS-Versicherung gestürmt und gezielt Angestellte angegriffen. Zwei Mitarbeiter wurden durch die Säge verletzt, zwei zufällig anwesende Kunden erlitten einen Schock.

Als die Polizei beim Tatort eintraf, hatte der Angreifer bereits das Weite gesucht und war zum Bahnhof geflüchtet. Er schaffte es, unerkannt bis nach Thalwil am Zürichsee zu fahren, wo er einen Tag später festgenommen wurde. Bei seiner Verhaftung trug er in einer Einkaufstasche zwei Pistolen-Armbrüste mit sich, die mit 16 Zentimeter langen Pfeilen geladen waren.

Das Kantonsgericht Schaffhausen verurteilte den heute 53-Jährigen am Mittwoch wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung. Er wird mit einer stationären Massnahme nach Artikel 59 bestraft, einer sogenannten «kleinen Vewahrung», und somit in der forensischen Psychiatrie untergebracht. Gemäss Gutachten leidet der Beschuldigte unter einer besonders schweren Form der Schizophrenie. Ohne Behandlung bestehe eine grosse Rückfallgefahr für Gewaltdelikte.

Gemäss Gutachten war der Täter aufgrund seiner Schizophrenie nicht in der Lage, sein Unrecht zu erkennen oder seine Tat zu steuern, heisst es in der Anklageschrift.

«Geisterkräfte» griffen ihn an

Auslöser für den Angriff auf die Versicherung war die Tatsache, dass er keine Leistungen zugesprochen erhielt. Seit einem Autounfall lag er unablässig mit der CSS im Clinch. Er verlangte Gelder in Millionenhöhe und verstand nicht, weshalb er diese nicht erhielt.

Kurz vor dem Angriff suchte er zweimal die CSS-Filiale in Schaffhausen auf, um den Diebstahl seines Reisegepäcks inklusive Portemonnaie zu melden. Er bekam die erhofften 8000 Franken jedoch nicht, weil er seit längerem gar keine Prämien mehr zahlte.

Gemäss Anklageschrift war der Beschuldigte nach diesen Terminen der Ansicht, dass die CSS-Mitarbeitenden ihn mit «Geisterkräften» angreifen würden. Diese Einwirkung von «Geisterkräften» erlangte am Abend vor dem Angriff ihren Höhepunkt. Er dachte, er müsse sterben, weshalb er sich zum Angriff entschloss.

Seit dem Jahr 2016 hatte der verwahrlost wirkende Mann hauptsächlich im Wald bei Schaffhausen gelebt, in einem VW-Lieferwagen. Er wurde in der Vergangenheit bereits zweimal wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt. Beide Male erhielt er eine Geldstrafe.

Die CSS ist in Schaffhausen heute nicht mehr in der Vorstadt ansässig. Sie gab die dortigen Büros aus Pietätsgründen auf und suchte sich eine neuen, unbelasteten Standort.

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