Schweiz verurteilt Busse wegen Bettelns nicht verhältnismässig

SDA/tmxh

19.1.2021 - 14:10

Busse wegen Bettelns nicht verhältnismässig: Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. (Symbolbild)
Busse wegen Bettelns nicht verhältnismässig: Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. (Symbolbild)
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Urteil gegen die Schweiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heisst die Beschwerde einer rumänischen Roma gut, die in Genf wegen Bettelns gebüsst wurde. 

Die Schweiz hat mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens verstossen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält der EGMR fest, die von der Genfer Justiz verhängte Busse von 500 Franken sei unverhältnismässig.

Weder könne damit organisierte Kriminalität verhindert werden, noch würden so die Rechte von Passanten, Anwohnern oder Ladeninhabern geschützt. Der EGMR stützt die Sicht des Bundesgerichts nicht, wonach eine weniger einschneidende Massnahme zum gleichen Ziel geführt hätte.

Kein grundlegendes öffentliches Interesse

Die Busse wurde im Januar 2014 gegenüber einer damals 22-jährigen Frau verhängt. Sie stammt gemäss Urteil des EGMR aus sehr armen Verhältnissen und ist Analphabetin. Innerhalb von drei Jahren wurden ihr neun Verstösse gegen das Genfer Bettelverbot vorgeworfen. Mit dem erbettelten Geld deckte sie die wichtigsten Lebensbedürfnisse.



Der Gerichtshof erachtet die Bestrafung der Frau als eine schwerwiegende Sanktion. Weil sie die Busse nicht bezahlen konnte, musste sie als Ersatzstrafe fünf Tage ins Gefängnis. Eine solche Massnahme muss laut EGMR durch ein grundlegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, was vorliegend nicht der Fall sei. Das generelle Bettelverbot verhindere eine Interessenabwägung im Einzelfall.

Auch andere Unterzeichner-Staaten hätten zwar Bettelverbote. Diese seien jedoch nuancierter als jenes in Genf. Die betroffene Frau sei in einer sehr schwierigen Situation nichts anderes übrig geblieben, als um Geld zu bitten.

Geschmälerte Attraktivität

Die Schweiz machte durch ihren Vertreter vor dem EGMR geltend, das Genfer Gesetz sei infolge einer grossen Zunahme von Bettlern in der Stadt erlassen worden. Die Bettler seien teilweise sehr aggressiv vorgegangen und hätten sich in Parks oder unter Brücken installiert.

Das Betteln könne zudem die Attraktivität Genfs als touristischen Ort schmälern, argumentierte die Schweiz. Oftmals seien die einzelnen Bettler zudem Teil einer Gruppe und würden zum Betteln gezwungen.

Die Betroffene führte gegenüber dem EGMR aus, sie könne sich kaum vorstellen, dass sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Sie habe keine andere Möglichkeit gehabt, als um «Almosen» zu bitten. Weil sie Analphabetin sei, habe sie bei den Behörden nicht einen Antrag auf eine Unterstützung stellen können.

Die Pönalisierung des Bettelns verstärke den Argwohn gegenüber Bettlern. Die Roma ist zudem der Ansicht, dass die Armut und nicht die Armen bekämpft werden sollten. 

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