Bundesstrafgericht ETH-Mitarbeiter wurde innert vier Jahren dreimal entlassen

SDA, smi

15.8.2022 - 12:19

Die ETH Lausanne, französisch Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) versucht seit vier Jahren das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter aufzulösen. (Symbolbild)
Die ETH Lausanne, französisch Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) versucht seit vier Jahren das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter aufzulösen. (Symbolbild)
Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die ETH Lausanne hat einem Mitarbeiter innerhalb von vier Jahren dreimal gekündigt. Dieser behauptet, dies liege an seiner Beschwerde wegen eines anderen Missstandes an der Hochschule. Das Bundesstrafgericht sieht dies als nicht erwiesen an.

SDA, smi

15.8.2022 - 12:19

Arbeitgeber kündigt Angestelltem, dieser wehrt sich erfolgreich, wird einen Monat später erneut entlassen, auch diese Kündigung hat keinen Bestand. Aktuell läuft die Beschwerde gegen die dritte Auflösung des Arbeitsvertrags. 

Von aussen sieht die Personalgeschichte eines Angestellten der ETH Lausanne wie eine Fehde zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter aus. Der Verdacht wird dadurch genährt, dass der betroffene Mann selber mit einer Beschwerde in einer anderen Sache an die Ombudsstelle gelangt war. 

Eine private Firma habe sich in den Räumlichkeiten der ETH Lausanne installiert, ohne dafür Miete zu zahlen. Sie soll unter anderem im Informatik-Bereich von Dienstleistungen des ETH-Personals profitieren. Eigentümer dieser Firma sei ein Professor der Hochschule.

Zwei Kündigungen erfolgreich angefochten

So lautete der Vorwurf, den der ETH-Mitarbeiter Ende Mai 2018 beim Ombudsmann der Hochschule deponierte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Die Eingabe machte der Mann fast drei Monate, nachdem ihm die ETH gekündigt hatte. Die Kündigung hob die ETH im August nach einer Beschwerde des Betroffenen jedoch wieder auf.

Gut einen Monat später kündigte die ETH dem Mann erneut. Sie begründete diesen Schritt mit Restrukturierungsmassnahmen. Auch diese Kündigung hatte keinen Bestand. Das Bundesverwaltungsgericht hob sie im September vergangenen Jahres wegen Missbräuchlichkeit auf und ordnete die Reintegration des Angestellten an. Die Frage, ob es sich um eine Rache-Kündigung handelte, liess das Bundesverwaltungsgericht damals offen.

Missbräuchliche Nutzung nicht belegt

Der Ombudsmann der ETH hatte im März 2020 entschieden, dass die Anzeige des Mannes nicht weiter verfolgt werde. Wie aus dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, begründete er seinen Entscheid damit, dass der Angestellte die Eingabe nach seiner Kündigung im März 2018 und aus Eigeninteresse gemacht habe. Ausserdem sei die Firma bereits seit acht Jahren in den ETH-Räumlichkeiten tätig gewesen.

Der Angestellte liess es nicht damit bewenden und reichte Mitte März 2020 beim ETH-Rat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Er wies auf den mutmasslichen Missstand mit der privaten Firma hin und dass er deswegen bereits vor Jahren direkt bei seinem Arbeitgeber vorstellig geworden sei. Der Angestellte kritisierte auch die Untätigkeit des Ombudsmannes.

Vom ETH-Rat verlangte der Angestellte Zugriff zu alten E-Mails auf dem ETH-Server, die seine frühere Intervention belegen könnten und eine Untersuchung der Sache. Der ETH-Rat wies die Begehren im Dezember 2021 ab. Die mutmasslich illegale Nutzung der ETH-Büros sei nicht belegt. Zudem befinde sich die Firma seit Ende Juni 2018 nicht mehr in den Räumlichkeiten.

Keine Parteirechte für Anzeiger von mutmasslichen Missständen

Diese Entscheidung zog der Angestellte ans Bundesverwaltungsgericht weiter – jedoch ohne Erfolg. Als Anzeiger eines möglichen Missstandes sei er nicht Partei in einem solchen Verfahren und habe deshalb nicht die entsprechenden Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht oder das Stellen von Beweisanträgen. Dies schreibt das Gericht in seinem aktuellen Urteil. Es ist deshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten.

Noch während dieses Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hängig war, wurde dem Mann gegen Ende März ein weiteres Mal gekündigt. Er hat die Entlassung angefochten, sodass sie noch nicht rechtskräftig ist.

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