Die Asylgesuche in der Schweiz sind im vergangenen Jahr auf den tiefsten Stand seit elf Jahren gesunken. Laut Staatssekretär Mario Gattiker liegt das daran, dass die Schweiz sehr schnell über die Asylgesuche entscheidet und die Leute rasch wieder gehen müssen.
Die Asylgesuche in der Schweiz sind laut Staatssekretär Mario Gattiker im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Insgesamt seien 15'255 Gesuche gestellt worden, gut 15 Prozent weniger als im Jahr davor. Dies entspricht dem tiefsten Stand seit elf Jahren.
Die Schweiz sei immer weniger Zielland für Asylsuchende, die kein Anrecht auf den Schutz durch die Schweiz hätten, sagte der Direktor des Staatssekretariats für Migration (SEM) in einem «Blick»-Interview vom Freitag. Gattiker sieht den Grund darin, dass die Schweiz sehr schnell über die Asylgesuche entscheide und die Leute die Schweiz rasch wieder verlassen müssten.
Zudem würden viel weniger Flüchtlinge übers Mittelmeer nach Italien kommen. Es gebe eine Ausweichbewegung über Marokko und Spanien - und diese Asylsuchenden würden nicht in die Schweiz reisen.
Die meisten Gesuche stammten demnach von Eritreern, Syrern und Afghanen. Insbesondere die Gesuche aus Eritrea seien stark rückläufig, sagte Gattiker. Von den rund 2825 eritreischen Asylgesuchen seien nur 492 Personen in die Schweiz geflüchtet. Bei allen anderen Fällen handele es sich um Geburten und Familienzusammenführungen.
Rückkehr nur für wenige Eritreer
Für 2019 rechnet das SEM laut Gattiker mit gleichbleibenden Asylzahlen wie 2018. Man gehe von rund 15'500 neuen Asylgesuchen aus. Die Situation sei aber nach wie vor volatil, der internationale Migrationsdruck bleibe hoch, sagte Gattiker weiter. In der Türkei lebten über drei Millionen Syrer. Die Asylgesuchzahlen könnten rasch wieder ansteigen.
Zur umstritten Überprüfung von 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreeren und derer möglichen Rückkehr in ihr Heimatland, sagte Gattiker in einer Zwischenbilanz, dass die vorläufige Aufnahme wohl bei weniger als zehn Prozent der Fälle aufgehoben werden könne. Der Bund müsse sich hier an die Rechtsprechung halten. Bei verletzlichen Personen oder solchen, die schon lange in der Schweiz seien und sich gut integriert hätten, könne man die vorläufige Aufnahme meistens nicht aufheben. Die Arbeit dazu soll Mitte Jahr abgeschlossen sein.
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02.05.2024
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