Corona und mehr Was der Bundesrat heute alles beschlossen hat

jeko, sda

18.6.2021 - 15:00

Die Bundesräte Ignazio Cassis (ganz links), Guy Parmelin (Mitte) ud Karin Keller-Sutter unterwegs in der Berner Altstadt. (Archivbild)
Die Bundesräte Ignazio Cassis (ganz links), Guy Parmelin (Mitte) ud Karin Keller-Sutter unterwegs in der Berner Altstadt. (Archivbild)
Keystone/Peter Schneider

Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung mit verschiedenen Themenbereichen befasst. Die Palette reicht von Vorschriften auf dem Bau bis zur Unterhaltspflicht – ein Überblick. 

18.6.2021 - 15:00

Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen

Der Bundesrat setzt zwei vom Parlament beschlossene Motionen um und passt die Härtefallhilfen für Unternehmen punktuell an. Der À-fonds-perdu-Beitrag für Hilfen an kleine Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen wird erhöht. Zudem erhalten die Kantone vom Bund 300 Millionen Franken zur Verfügung, um besonders betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Die Kantone hätten darauf hingewiesen, dass einzelne Unternehmen zusätzliche Mittel benötigten, schrieb der Bundesrat.

Corona-Erwerbsersatz

Wer wegen der Corona-Pandemie seine Erwerbsarbeit nicht ausüben kann oder sie erheblich einschränken muss, hat neu bis Ende Jahr Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Nachdem das Parlament das aktualisierte Covid-19-Gesetz verabschiedete, hat der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen nachgeführt. Gesuche um Unterstützung können rückwirkend eingereicht werden, und zwar bis Ende März 2022. Dies darum, weil für gewisse Branchen der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz nur rückwirkend geltend gemacht werden kann, wie der Bundesrat schreibt.

Unterstützung von Kinderkrippen

Der Bund unterstützt von der öffentlichen Hand betriebene Kinderkrippen, die während des Lockdowns im Frühling 2020 finanzielle Verluste erlitten hatten, mit maximal 20 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum vom Parlament geänderten Covid-19-Gesetz verabschiedet.

Bisher hatten nur private betriebene Institutionen für familienergänzende Kinderbetreuung Anspruch auf diese Unterstützung. In der Frühjahrsession hat das Parlament das Covid-19-Gesetz geändert, um privat und von der öffentlichen Hand geführte Angebote gleichzustellen. Die Kantone können nun mit einer Bundesbeteiligung rechnen. Der Bund übernimmt einen Drittel der Ausfallentschädigungen. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft.

Erneuerbare Energien

Der Bundesrat will die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöhen, diese besser in den Strommarkt integrieren und die Versorgungssicherheit stärken. Er hat eine entsprechende Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes ans Parlament verabschiedet.

Mit der Revision des Energiegesetzes (EnG) schlägt der Bundesrat deshalb vor, die inländischen Fördermassnahmen zu verlängern und sie «marktnäher» auszugestalten. Bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes bleibt der Bundesrat bei seinem Entscheid einer vollständigen Strommarktöffnung.

Kaderlöhne

Die Topsaläre der Kader der Bundesbetriebe sind im vergangenen Jahr mehrheitlich stabil geblieben. Der Bundesrat hat am Freitag den Kaderlohnreport für das Geschäftsjahr 2020 gutgeheissen. Die Topverdiener sind weiterhin die Chefs von SBB, Postfinance, Post und der Ruag.

Der CEO-Wechsel bei den Bundesbahnen ging ins Geld. So erhielten der im Laufe des vergangenen Jahres zurückgetretene SBB-Chef Andreas Meyer und sein Nachfolger Vincent Ducrot zusammen 1,586 Millionen Franken. Das Total der Entlöhnung inklusive berufliche Vorsorge stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent.



Unterstützung von Kinderkrippen

Der Bund unterstützt von der öffentlichen Hand betriebene Kinderkrippen, die während des Lockdowns im Frühling 2020 finanzielle Verluste erlitten hatten, mit maximal 20 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum vom Parlament geänderten Covid-19-Gesetz verabschiedet.

Bisher hatten nur private betriebene Institutionen für familienergänzende Kinderbetreuung Anspruch auf diese Unterstützung. In der Frühjahrsession hat das Parlament das Covid-19-Gesetz geändert, um privat und von der öffentlichen Hand geführte Angebote gleichzustellen. Die Kantone können nun mit einer Bundesbeteiligung rechnen. Der Bund übernimmt einen Drittel der Ausfallentschädigungen. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft.

Neuer Verwaltungsrat für die Post

Dirk Reich soll neues Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Post werden. Es ist vorgesehen, dass Reich am 22. Juni an der ausserordentlichen Generalversammlung gewählt wird. Er tritt die Nachfolge von Peter Hug an, der auf eine Wiederwahl verzichtet.

Reich war zuvor Mitglied der Konzerleitung von Kühne und Nagel in der Schweiz. Von 2014 bis 2016 war er CEO der Cargolux Airlines International in Luxemburg. Seit 2016 ist er ausschliesslich mit Verwaltungsratsmandaten beschäftigt.

Dirk Reich (Mitte) an einer Pressekonferenz in Zürich im Oktober 2005. 
Dirk Reich (Mitte) an einer Pressekonferenz in Zürich im Oktober 2005. 
Bild: Keystone

Gewalt gegen Frauen

Der Bundesrat hat den Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gutgeheissen. Es ist der erste Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Massnahmen gegen Gewalt gegen Frauen seit Inkrafttreten des Vertrags im April 2018. Die Zusammenarbeiten von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft sei die Voraussetzung für eine gute Präventionsarbeit, teilte der Bundesrat mit.

«Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid.» Mit 20'123 Straftaten wurde im vergangenen Jahr ein neuer Höchststand im Bereich der häuslichen Gewalt registriert.

Bau

Für sämtliche Bauarbeiten ab einer Höhe von 2 Metern sind künftig Massnahmen zu treffen, um die Arbeitenden vor Abstürzen zu sichern. Auch die Sicherheitsvorgaben für Gerüste sollen angepasst werden – mit diesem Ziel hat der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Die neuen Regeln sollen die Arbeitnehmenden besser schützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen.

Wegen des technischen Fortschritts erfülle die Verordnung die heutigen Anforderungen nicht mehr, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Manche Formulierungen hätten sich zudem als zu vage für eine optimale Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen auf Baustellen erwiesen. Die Totalrevision entstand in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden, Sozialpartnern und technischen Experten. Die neue BauAV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Unterhaltsrecht

Der Bundesrat will Schwachstellen und Mängel im heutigen internationalen Alimenteninkasso beseitigen. Er schlägt einen Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen und dem Protokoll über das anzuwendende Unterhaltsrecht vor, wie es in einem Postulatsbericht heisst.

Kommt eine Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, sind den Behörden heute in grenzüberschreitenden Fällen oft die Hände gebunden. Mit der Ratifizierung des internationalen Übereinkommens würden aus Sicht des Bundesrats einige Probleme gelöst. Nun müsse sich das Parlament mit der Frage befassen.

Blockchain

Der Bundesrat setzt die im Herbst 2020 vom Parlament beschlossenen Gesetzesgrundlagen zur Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie-Industrie (DLT) per 1. August 2021 vollständig in Kraft. Damit werden innovative DLT-Handelssysteme ermöglicht und die Rechtssicherheit im Konkursfall erhöht, wie der Bundesrat schreibt. Ein erster Teil der Vorlage ist bereits seit dem 1. Februar in Kraft. Die Vorlage verbessere die Voraussetzungen für Blockchain- und DLT-Unternehmen in der Schweiz.

Bildung I

Der Bundesrat hat entschieden, das neue Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) auf den 1. August in Kraft zu setzten. Das heutige Hochschulinstitut wird neu Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung heissen. Mit diesem Schritt wird die EHB eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. National- und Ständerat hatten das Gesetz der neuen eidgenössischen Hochschule in der vergangenen Herbstsession verabschiedet. Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Bildung II

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eröffnet zur angepassten Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, Berufsbildung, Jugend und Mobilitätsförderung. Darin werden die Beitragsarten konkretisiert und die Modalitäten der Beitragsvergabe präzisiert. Gemäss dem im Herbst vom Parlament verabschiedeten Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung sollen internationale Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein.

Neue Fördertatbestände werden mit dem revidierten Gesetz nicht geschaffen. Es wird aber gesetzlich verankert, dass neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt und gefördert werden können.

Stellenmeldepflicht

Für Kantone wird es ab 1. Oktober einfacher, für zusätzliche Branchen auf ihrem Gebiet die Stellenmeldepflicht einzuführen. Hatte bisher der Bundesrat auf Antrag der Kantone entschieden, ob diese die Meldepflicht einführen können, wird neu das Wirtschaftsdepartement (WBF) dafür zuständig sein. Damit werde das Verfahren für die landesweite und die kantonale Arbeitslosenquote harmonisiert, teilte der Bundesrat mit.

Das WBF kann bei Bedarf künftig kantonale Erweiterungen in seine jährliche Verordnung zur Stellenmeldepflicht aufnehmen. Das soll verhindern, dass meldepflichtige Branchen in mehreren Verordnungen festgehalten werden.

Raumplanung in Obwalden

Der Bundesrat hat den gesamten Richtplan des Kantons Obwalden genehmigt. Nachdem er im vergangenen Sommer bereits die Teile «Raumentwicklungsstrategie» und «Siedlung» des Richtplans genehmigt hatte, stimmte er nun auch den anderen Teilen zu, so etwa dem «Verkehr» und dem «Tourismus». Der Kanton verfüge nun über ein thematisch umfassendes, mit allen drei Staatsebenen abgestimmtes Raumentwicklungsinstrument, heisst es in einer Mitteilung. Der Bundesrat hat teilweise Änderungen an dem Richtplan vorgenommen. So muss Obwalden etwa geeignete Gebiete und Flussstrecken für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft im Richtplan bezeichnen. Damit solle der Kanton die nötigen planerischen Voraussetzungen schaffen, um erneuerbare Energien fördern zu können.

jeko, sda