Bundesrat stärkt Wirtschaft800 Millionen Franken zusätzlich für die Kurzarbeitsentschädigung
red.
26.1.2022
Wegen Omikron und den damit verbundenen Einschränkungen verlängert der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit erneut. Für Firmen, die der 2G-plus-Regel unterliegen, gelten zusätzliche Erleichterungen.
red.
26.01.2022, 14:56
26.01.2022, 15:48
red.
Darum geht es:
Das Abrechnungsverfahren und die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) werden auf 2 Jahre verlängert.
Ursprünglich hatte der Bundesrat die Höchstbezugsdauer von KAE von 2 Jahren auf den 28. Februar 2022 befristet. Nun wird diese bis Ende Juni verlängert.
Zeitliche Beschränkungen und Karenzzeiten für Firmen mit Arbeitsausfällen von über 85 Prozent werden aufgehoben.
Unternehmen, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, haben jetzt wieder Anspruch auf KAE.
Angesichts der aktuellen Omikron-Welle und der damit verbundenen ökonomischen Einschränkungen verlängert der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit erneut. Für Firmen, die der 2G-plus-Regel unterliegen, gelten zusätzliche Erleichterungen.
Bereits Mitte Dezember hatte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, welche sich einschränkend auf die wirtschaftliche Tätigkeit auswirken können. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat am Mittwoch die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen.
Hilfe für die Wirtschaft
Damit wird das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis zum 31. März 2022 sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate verlängert. Zudem wird für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.
Für Betriebe, die von der 2G-plus-Pflicht betroffen sind, wird der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wiedereingeführt. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben demnach auch Arbeitnehmende auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Lernende.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. Dezember 2021. Die erwähnten Personengruppen haben faktisch so lange einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wie auch die Regelung zur 2G-plus-Pflicht in Kraft ist, jedoch längstens bis zum 31. März 2022.
Regelbetrieb ab Sommer
Die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten während der Rahmenfrist von zwei Jahren war bisher bis zum 28. Februar 2022 befristet und wird nun bis in den Sommer verlängert. Der Bundesrat begründet diesen Schritt damit, dass so sämtliche Betriebe ohne Anspruchslücke weiterhin Kurzarbeitsentschädigung geltend machen könnten.
Dies stelle sicher, dass auch Betriebe, die erst später Kurzarbeit eingeführt haben, nicht benachteiligt seien. Neben der wiederholten Verlängerung macht der Bundesrat gleichzeitig deutlich, dass ab dem 1. Juli 2022 für alle Betriebe wieder die ordentliche Höchstbezugsdauer von zwölf Monaten pro Rahmenfrist in Kraft treten soll.
Das entspricht einer Empfehlung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese schrieb in ihrem neusten Länderbericht zur Schweiz, dass das Kurzarbeitsregime wieder zurückgefahren werden solle, sobald die meisten Pandemiebeschränkungen aufgehoben seien. Gleichzeitig lobte sie die Ausweitung der Kurzarbeitsregeln während der Pandemie.
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15.34 Uhr
Medienkonferenz beendet
Guy Parmelin verlässt das Podium, wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit.
15.30 Uhr
Journalisten fragen nach anderen Themen
Derzeit erkundigen sich die Journalisten nach weiteren Beschlüssen des Bundesrats, die mit der Sache nichts zu tun haben. Es geht gerade um die Zusammenarbeit mit der EU in Sachen Wissenschaft und Forschung.
15.24 Uhr
Wie hoch sind die Mehrkosten?
Schon beginnt die Fragerunde: Was kostet das Paket? Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), sagt, das sei schwer einzuschätzen. Die Aufhebung der Karenzzeit könnte bis zu 50 Millionen kosten, die Verlängerung bis Juni könnte bis zu 60 Millionen Franken schwer sein. «Das sind grobe Schätzungen», so Zürcher. «Es wird einen Nachtragskredit geben.» Er gehe von einem Umfang von Zusatzausgaben der KAE für 2022 von rund 800 Millionen Franken aus. «Das muss dann irgendwann auch mal im Parlament beantragt werden.» Abgerechnet werde aber erst im Sommer 2023.
15.18 Uhr
Hilfe für die Wirtschaft
Der Bundesrat will die Unterstützung von Firmen in der Pandemie weiterführen, eröffnet Guy Parmelin. So sollen die Liquidität gesichert und Entlassungen vermieden werden. Die KAE wird verlängert und erweitert, wenn Firmen der 2G+-Pflicht unterliegen. Die Massnahmen gelten bis 31. März. Die KAE-Höchstdauer wird bis Juni verlängert.