Rekurs gegen Volksabstimmung Gericht kippt Mindestlohn für Zürich und Winterthur

sda, dmu

29.11.2024 - 13:03

Es gibt doch keinen Mindestlohn für Zürich und Winterthur. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Es gibt doch keinen Mindestlohn für Zürich und Winterthur. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Symbolbild: Keystone

Doch keine Mindestlöhne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Zürich und Winterthur: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am Freitag die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben. 

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  • Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Einführung kommunaler Mindestlöhne in Zürich und Winterthur für unzulässig erklärt.
  • Die Verordnungen wurden trotz Zustimmung der Stimmberechtigten gestoppt, da die Gemeinden laut Gericht keine Befugnis haben, in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen.
  • Gegen das Urteil können die betroffenen Städte noch beim Bundesgericht Berufung einlegen, wodurch die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag.

Die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne lägen zwar innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.

Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentierte das Gericht. Die Verordnungen verstiessen damit gegen kantonales Recht. Deshalb hiess das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.

Deutliches Ja an der Urne

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, stand vor der Abstimmung nicht zweifellos fest.

Verbände rekurrierten

Nach dem Ja an der Urne zu den städtischen Mindestlöhnen erhoben die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich rechtliche Schritte.

Sie hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner seien und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll seien, schrieben die Verbände am Freitag in einer Medienmitteilung zum Verwaltungsgerichtsurteil.

Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde, schrieben sie weiter.

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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