Neuer AnlaufSo soll die Schweiz doch noch zu einer E-ID kommen
gbi
17.12.2021
Staatliche E-ID soll umgesetzt werden
Der Bundesrat legt ein Grobkonzept zur Ausgestaltung einer staatlichen E-ID vor. Nutzer*innen sollen dabei möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, wie der Direktor des Bundesamts für Justiz, Michael Schöll, erklärt.
17.12.2021
Grösstmögliche Datenkontrolle für die Nutzer*innen, so wenig Datenflüsse wie nötig: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die Grundsätze für eine elektronische ID definiert. Bis Mitte 2022 soll ein Gesetz stehen.
gbi
17.12.2021, 10:29
17.12.2021, 16:24
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Von einer «gewissen Malaise» sprach Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 7. März. Das Stimmvolk hatte einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer elektronischen ID an jenem Tag deutlich bachab geschickt, mit 64,4 Prozent Nein-Stimmen.
Dass der Bundesrat das Thema rasch wieder aufgreifen würde, daran liess die Justizministerin keinen Zweifel. Die Digitalisierung schreite schliesslich unaufhörlich voran. Und im Abstimmungskampf war weniger über die Notwendigkeit einer E-ID an sich gestritten worden, als vielmehr über die Frage, wer dafür verantwortlich sein soll: der Staat oder private Firmen.
An seiner Sitzung vom Freitag hat der Bundesrat jetzt die Grundsätze für eine E-ID definiert. So sollen die Nutzer*innen «grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben», teilt die Regierung mit. Der Datenschutz soll unter anderem durch das System selber gewährleistet werden, aber auch durch die Minimierung der Datenflüsse sowie eine dezentrale Datenspeicherung.
Auch Private sollen E-Nachweise ausstellen können
Die E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur aufbauen. Eingesetzt werden könnte sie aber von staatlichen als auch von privaten Stellen für ganz unterschiedliche digitale Identitätsnachweise. Als Beispiele genannt werden Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte.
Der Entwurf zum neuen Gesetz zur E-ID soll Mitte 2022 in die Vernehmlassung gehen, wobei der Bundesrat auf ein schrittweises Vorgehen setzt. Das Bundesamt für Justiz hat im September und 14. Oktober bereits eine informelle öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Dabei seien rund 60 Stellungnahmen eingegangen, die nun im Richtungsentscheid berücksichtigt worden seien.