Bundesrat bespricht Massnahmen Skisaison trotz Corona: Damit müssen die Wintersportorte rechnen

tmxh/SDA

4.12.2020

Mit welchen Massnahmen haben die Skigebiete in der Schweiz  im «Corona-Winter» zu rechnen?(Archivbild)
Mit welchen Massnahmen haben die Skigebiete in der Schweiz  im «Corona-Winter» zu rechnen?(Archivbild)
sda

Was wird aus der Wintersportsaison in der Schweiz? Heute Nachmittag soll der Bundesrat Massnahmen für die Skigebiete bekannt geben. Worauf sich Betreiber und Besucher einstellen müssen.

Die Corona-Pandemie geht auch an den Wintersportgebieten der Schweiz nicht spurlos vorüber. Inmitten der zweiten Welle warten Betreiber und potenzielle Besucher von Skigebieten nun auf die Entscheidung des Bundesrats: Am Freitag will man auf einer Pressekonferenz endgültig bekannt geben, welche Massnahmen und Einschränkungen die Skisaison bestimmen werden. 

Eines scheint sicher: Während Nachbarländer sich für Schliessungen aussprechen, sollen die Skilifte hierzulande trotz Pandemie über die Festtage offen bleiben – selbst wenn dann kaum ausländische Gäste auf die Schweiz ausweichen dürften. Die hiesige Losung lautet: Schutzkonzepte statt Schliessungen. Ein Kompromiss soll gefunden werden.



Strengere Schutzmassnahmen

Doch worauf müssen sich Wintersportgegenden wie Davos einstellen? Diskutiert werden strengere allgemeine Schutzmassnahmen, Kapazitätsobergrenzen für die Bergbahnen sowie beschränkte Öffnungszeiten für Bergrestaurants. Laut einem Entwurf von Gesundheitsminister Alain Berset für Einschränkungen beim Wintersport könnte zudem festgelegt werden, dass Skigebiete für einen Wintersportbetrieb eine Bewilligung vom Kanton einholen müssen.

Eine solche Bewilligung könnte laut «Tages-Anzeiger» dann erteilt werden, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, genügend Spitalbetten vorhanden sind und das Contact Tracing funktioniert, so der Entwurf, der auch ausreichend Corona-Tests und ein jeweils regionales Schutzkonzept vorsieht.

Gästezahlen und Seilbahnauslastung

Vonseiten der Skigebiete trafen die Vorschläge allerdings auf heftigen Widerstand – vor allem die mögliche Beschränkung der täglichen Gästezahlen: Demnach könnten in den Skigebieten täglich höchstens zwei Drittel der Anzahl Gäste des bestbesuchten Tages der letzten Wintersaison erlaubt sein. Eine weitere Variante würde die Zahl auf maximal 80 Prozent des Weihnachtsfeiertagesdurchschnitts der letzten fünf Jahre begrenzen.



Seilbahnen mit Stehplätzen sollen nur zu zwei Dritteln ausgelastet werden dürfen, Maskenpflicht und Abstandsregeln sollen beim Anstehen gelten. Bei vielen Bergbahnen gilt schon jetzt: Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt in Warte- und Anstehzonen vor Stationen innerhalb und ausserhalb von Gebäuden sowie für Skilifte und Sesselbahnen. «Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, unsere Schutzkonzepte funktionieren», sagt etwa Michael Kirchner von der Engadin St. Moritz Mountains AG.

Mehr Personal und längere Betriebszeiten

Zur Herausforderung könnte allerdings die Wartezeit vor dem Betriebsbeginn an der Talstationen werden, sagt Simona Altwegg von Zermatt Tourismus. Abhilfe schaffen soll zusätzliches Personal, das Gäste auf Abstandsregeln aufmerksam macht. Möglich sei aber auch eine Anpassung des Busfahrplans, um Personen dezentral warten zu lassen.

Einige Bergbahnunternehmen verlängern auch ihre Betriebszeiten, um grössere Menschenansammlungen zu vermeiden. Zudem wird der Online-Verkauf gefördert – so etwa in Laax, wo es Tages- und Halbtageskarten nur noch übers Internet gibt. Oder es werden gar Reservationssysteme für eine Bergfahrt eingeführt wie etwa in der Skiarena Andermatt-Sedrun.

Gastronomie und Fussgängerzonen

Ein Après-Ski wie in normalen Wintern wird es wohl nicht geben. Denn auch in Gastronomiebetrieben gilt Maskenpflicht – erst, wer platziert wurde, darf die Maske abnehmen. Dabei gilt: Getränke und Speisen dürfen nur sitzend eingenommen werden.

Weitere Regeln könnte es für Bergrestaurants laut Bersets Entwurf geben: Der sieht vor, dass Gäste nur dann eintreten dürfen, wenn ein Tisch frei ist – Selbstbedienung und Essen im Freien sollen nicht möglich sein. Beschränkt werden könnten auch die Öffnungszeiten. Zu rechnen sein könnte zudem mit neuen Regeln für die Wintersportorte. So könnte neu in den belebten Fussgängerzonen eine Maskenpflicht gelten.

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