Prozess in Luzern Vergewaltigung soll Versöhnungssex gewesen sein

rl, sda

13.4.2021 - 18:46

Weil er seine Ex-Freundin gewürgt und vergewaltigt haben soll, musste sich ein 30-Jähriger vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. (Symbolbild)
Weil er seine Ex-Freundin gewürgt und vergewaltigt haben soll, musste sich ein 30-Jähriger vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. (Symbolbild)
Bild:  Keystone

Weil er seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben soll, ist ein 30-Jähriger am Dienstag vor dem Kriminalgericht Luzern gestanden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechsjährige, die Verteidigung eine dreijährige Freiheitsstrafe. Einig waren sich Staatsanwalt und Verteidiger aber, dass die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden solle.

13.4.2021 - 18:46

Der Schweizer hielt sich im April 2018 in einem Luzerner Vorort in der Wohnung auf, in der er, seine frühere Freundin und die gemeinsame Tochter wohnten. Es kam zum Streit, der Beschuldigte forderte Sex, wurde grob und drohte, wie es in der Anklageschrift heisst.

Die Frau zeigte sich unbeeindruckt, worauf sie vom Beschuldigten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde. Als sie wieder zu sich kam, drohte der Mann der Frau weiter, stiess sie um und hinderte sie am Verlassen der Wohnung. Weil sich jede Abwehr als nutzlos erwies, liess die Frau schliesslich den Beischlaf über sich ergehen, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausführte.

Für den Staatsanwalt machte sich der Beschuldigte damit der eventualvorsätzlichen versuchten Tötung, der Vergewaltigung, der Drohung, der versuchten Nötigung, der Freiheitsberaubung und der Tätlichkeit schuldig. Die Aussagen des Opfers seien konsistent, auch die rechtsmedizinischen Gutachten, die etwa eine Unterversorgung des Gehirns mit Blut feststellten, bestätigten die Gewalttat.

Unklare Angaben

Der Beschuldigte machte in der Befragung vor dem Gericht keine genauen Angaben zur Tat. «Kann ich Ihnen nicht sagen», lautete ein seiner Standardantworten, «wenn sie (die Ex-Freundin) es so gesagt hat, wird es schon stimmen», eine andere. Das Würgen stellte er als Unfall dar, er habe der Ex-Freundin nur «das Maul» zuhalten wollen. Zum Vorwurf der Vergewaltigung sagte er, dass er nicht wisse, ob sie wollte. In einer Beziehung sei es aber normal, sich gegenseitig einen Gefallen zu machen.

Der Beschuldigte gab weiter an, am Abend Alkohol getrunken und Joints geraucht zu haben. Mit dem Opfer habe er in einer «Hin-und-Her-Beziehung» gelebt. Sie werde immer seine Frau sein, sagte er, obwohl sie gegen ihn als Privatklägerin am Prozess auftrat und 35'000 Franken Genugtuung forderte. Gemäss ihrem Anwalt leidet sie stark unter den Folgen des Übergriffs.

Hohe Rückfallgefahr

Der Beschuldigte, der in Brasilien als Strassenkind lebte und von einem Schweizer Ehepaar adoptiert wurde, leidet gemäss Gutachten an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Er hat Mühe, Normen zu befolgen und seine Impulse zu kontrollieren. Er befindet sich in einer stationären Massnahme – zu Unrecht, wie der Beschuldigte vor Gericht sagte. Sein Problem sei nur der Alkohol gewesen, dem er abgeschworen habe. Weil die Rückfallgefahr hoch sei, beantragten aber sowohl Staatsanwalt wie Verteidigung, an der stationären Massnahmen festzuhalten.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei kein Schwerverbrecher. Zur Beziehung des Beschuldigten und des Opfers sagte er: «Die beiden können nicht gut miteinander, aber noch viel weniger ohne einander.» So habe das Paar routinemässig Streit mit «Versöhnungssex» beigelegt – «erbärmlich schlechter Sex», aber keine strafbare Handlung. Fest stand für den Verteidiger auch, dass sein Mandant die Frau nicht töten wollte. Er habe sich somit nur der Gefährdung des Lebens und der Drohung schuldig gemacht.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

rl, sda