Elternzeit-InitativeJetzt sollen Schwangere sechs Wochen vor Geburt in den Mutterschaftsurlaub
Von Jennifer Furer
30.6.2020
Noch bevor die Bevölkerung über den Vaterschaftsurlaub abstimmt, wird eine weitere Ausweitung der Elternzeit gefordert: Schwangere sollen sechs Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz. Das Anliegen stösst auf Kritik.
Es tut sich politisch momentan einiges, wenn es um die Frage geht, wer wie viel Zeit nach der Geburt zu Hause verbringen darf. Im September stimmt die Schweizer Bevölkerung darüber ab, ob der Vaterschaftsurlaub auf zwei Wochen ausgedehnt wird. Bisher sah das Obligationenrecht einen freien Tag vor.
Das Parlament hat das Anliegen angenommen. Die SVP ergriff jedoch das Referendum, weshalb nun das Stimmvolk das letzte Wort hat. Bereits jetzt werden weitere Ausdehnungen der Elternzeit gefordert.
Im Kanton Zürich etwa hat die SP eine Initiative lanciert, die einen Vaterschaftsurlaub von 18 bezahlten Wochen vorsieht. Und auch eine nationale Elternzeit-Initiative steht in den Startlöchern.
Systemwechsel bewirken
Auf der Website begründet die Initiativallianz ihre Initialzündung wie folgt: «Weder der Mutterschaftsurlaub noch die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs genügen, um die Familienarbeit gleichberechtigt zu organisieren und die Kinderbetreuung der Väter längerfristig zu erhöhen.» Die Elternzeit-Initiative wolle den Systemwechsel und die Gleichstellung beider Elternteile in der Verfassung verankern.
In einem offenen Brief hat sich nun die Interessengemeinschaft Nachhaltige Geburtshilfe, kurz IG NHG, an die Allianz der Elternzeit-Initiative gewandt. Grund: Sie möchten, dass das Anliegen der Einführung eines Mutterschutzes von sechs Wochen vor der Geburt in die Forderung der Initiative aufgenommen wird.
Elternzeit blendet Phase vor Geburt aus
Unterzeichnet ist der offene Brief unter anderem von der Präsidentin des schweizerischen Hebammenverbandes, der Präsidentin Family Start Zürich und den SP-Nationalräten Angelo Barrile sowie Flavia Wasserfallen. Letztere widmet sich dem Thema Elternzeit auch als Präsidentin des Fachverbands Mütter- und Vaterberatung.
«In der ganzen Diskussion um die Elternzeit wurde bisher die Phase vor der Geburt komplett ausgeblendet», sagt Wasserfallen. In der Schweiz gibt es für die Zeit vor der Geburt keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub oder Mutterschaftsentschädigung. Anders sieht diese beispielsweise in Frankreich, Belgien oder Deutschland aus. Dort existiert bereits ein sechswöchiger Mutterschutz vor der Geburt.
Mit dem offenen Brief will man das Modell nun auch in die hiesige Diskussion um die Elternzeit bringen, sagt Wasserfallen. Sie ist ob den Vorteilen der Einführung eines Mutterschutzes kurz vor der Geburt überzeugt.
Zum einen bringe dies positive gesundheitliche Effekte für Schwangere mit sich. «Wenig Bewegung, viel am Computer sitzen oder Stress sind schlecht für den Geburtsverlauf und schaden der Gesundheit von Mutter und Kind. Durch einen klar geregelten Erwerbsunterbruch kurz vor der Geburt kann physischer und psychischer Stress abgebaut werden», sagt Wasserfallen. Das habe positive Auswirkungen auf die Gesundheitskosten.
Es sei zwar schon so, dass Schwangere sich bereits jetzt krankschreiben lassen können – und dies tun auch 70 Prozent der werdenden Mütter. «Die jetzige Situation ist aber unbefriedigend», stellt Wasserfallen zum anderen fest. Und zwar nicht nur für die werdenden Mütter. «Eine klare Regelung würde auch den Arbeitgebern, die derzeit einen Teil der Kosten bei einem Ausfall tragen, zugutekommen», meint Wasserfallen.
Planbarkeit steigern
Denn beispielsweise wüssten diese nicht, ab wann die werdende Mutter krankgeschrieben wird. «Durch einen fixen Mutterschutz kann die Planbarkeit deutlich gesteigert werden», sagt Wasserfallen.
Eine Planbarkeit würde zum einen eine Entlastung von Gynäkologinnen und Gynäkologen bedeuten. «Diese stehen unter hohem Druck der Versicherungen, wenn es um Krankschreibungen von Schwangeren geht», sagt Wasserfallen.
Zum anderen bedeutet die Planbarkeit laut Wasserfallen eine Entlastung für Unternehmen – auch finanziell. Im Gesamten betrachtet würde der Erwerbsersatz zudem nicht gesteigert – und die Sozialwerke nicht zusätzlich beansprucht, so Wasserfallen.
Mehrkosten für Arbeitnehmende
Zu einem anderen Schluss kommt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Die Ausgaben der Mutterschaftsentschädigung für 14 Wochen Mutterschaftsurlaub betrugen laut ihm im Jahr 2018 insgesamt 865 Millionen Franken. «Das sind pro Woche rund 62 Millionen Franken», sagt Dummermuth.
Sechs Wochen Schwangerschaftsurlaub würden damit rund 372 Millionen Franken zusätzlich kosten. «Diese Kosten würden – wenn wir im System der Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung bleiben – die Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber tragen.»
Dummermuth sagt, dass die Umsetzung eines Schwangerschaftsurlaubes für die Ausgleichskassen kein Problem sei. «Die Frage ist eine politische, die eben die Politik – das hiesst also das Bundesparlament und die Stimmbevölkerung entscheiden muss – und das dann die Arbeitnehmenden und die Firmen zu finanzieren hätten.»
Sozialwerke überbeanspruchen
Gegen den Mutterschaftsschutz von sechs Wochen vor der Geburt ist Diana Gutjahr, SVP-Nationalrätin aus dem Kanton Thurgau und eine der treibenden Kräfte hinter dem Referendum gegen den Vaterschaftsurlaub, über welchen die Schweiz im September abstimmen wird. «Es ist absurd, dass bereits jetzt neue Forderungen auftauchen, obwohl sich das Volk noch nicht einmal zum Vaterschaftsurlaub geäussert hat.»
Gutjahr warnt vor einem weiteren Ausbau des Sozialstaates. «Bereits jetzt sind unsere Sozialwerke überbeansprucht.» Durch die Corona-Krise beispielsweise und den Anstieg der Arbeitslosigkeit stehe eine Sanierung der ALV an.
Und würde der Vaterschaftsurlaub angenommen, müsste auch die EO saniert werden. «Schon dies steigert die Sozialversicherungsabzüge», ist sich Gutjahr sicher. Würde ein erweiterter Mutterschutz hinzukommen, bedeute dies eine weitere Belastung.
Nicht nur die Kosten geben Gutjahr Anlass für Bedenken, sondern auch der Verlust der bisher vorherrschenden Flexibilität. «Jede Schwangerschaft verläuft anders – diesem Fakt darf, muss und wird auch in der KMU-Arbeitswelt Rechnung getragen.»
Mit jedem Gesetz würde der liberale Arbeitsmarkt weiter eingeschränkt. «Und es ist ja nicht so, dass Schwangere bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten müssen, wenn es die Gesundheit nicht mehr zulässt», so Gutjahr. Bereits jetzt würden werdende Mütter entschädigt, wenn sie krankgeschrieben werden, dies aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht.