Ein Gericht in Tschechien hat die dortige Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer für verfassungswidrig erklärt. Es berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Verfassung, welche jederzeit die freie Rückkehr nach Tschechien zusichert, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Die bisherige Regelung, welche einen negativen Corona-Test bereits vor dem Abflug oder bei Abreise in Richtung Tschechien verlangt, sei unverhältnismässig. Das Ziel, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, könne auch mit milderen Mitteln erreicht werden, wie einer Quarantäne- und Testpflicht nach der Einreise, hiess es.
Für problematisch hielt das Gericht besonders den Umgang mit Menschen, deren Corona-Test vor der Reise nach Tschechien positiv ausfällt. Sie seien faktisch gezwungen, im Ausland zu bleiben oder Sanktionen in Kauf zu nehmen. Das führe dazu, dass tschechische Bürger für die Rückkehr in ihr Land bestraft würden, kritisierte das Gericht.
Das Urteil tritt erst am 5. April in Kraft. Die Richter gaben damit der Regierung in Prag nach eigener Aussage Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Sie betonten, dass sie die Gefahren durch das Coronavirus keineswegs kleinreden wollten. Man könne aber nicht auf die Einhaltung des Rechtsstaats verzichten.
Die tschechische Testpflicht für Reiserückkehrer gilt derzeit für fast alle Länder der Welt. Ausgenommen sind nur Australien, Südkorea, Neuseeland, Singapur und Thailand, der Vatikanstaat und Island. Für manche Länder wie Frankreich ist ein PCR-Test verpflichtend, bei anderen wie Deutschland reicht ein Schnelltest.