Gebietsfremde und schädliche Tier- und Pflanzenarten sollen in der Schweiz effizienter bekämpft werden können. Auch private Grundstückbesitzer sollen ihren Beitrag dazu leisten müssen. Mit diesem Ziel will der Bundesrat das Umweltrecht anpassen.
Ob Ambrosia, Asiatischer Laubholzbockkäfer, Schwarzmeergrundel oder Riesenbärenklau: Gebietsfremde Arten breiten sich immer mehr aus. Gründe sind die Globalisierung und die Klimaerwärmung, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zum Bundesratsentscheid vom Mittwoch schrieb.
Die «Fremdlinge» können einheimische Tiere und Pflanzen verdrängen, aber auch die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, etwa indem sie wie die Ambrosia Allergien auslösen. In der EU wird der wirtschaftliche Schaden durch die gebietsfremden Arten auf rund 20 Milliarden Euro im Jahr geschätzt, wie der Bundesrat schreibt.
Massnahmen gegen gebietsfremde Arten beschloss der Bundesrat bereits 2016 in einer Strategie. Für deren Umsetzung genügen die heutigen Gesetzesgrundlagen aber nicht. Namentlich fehlen Massnahmen gegen die unbeabsichtigte Einschleppen gebietsfremder Arten und verbindliche Massnahmen, um gegen solche Organismen vorzugehen.
Private verpflichten
Der Bundesrat schickte deshalb am Mittwoch eine Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz bis zum 4. September in eine Vernehmlassung. Er schlägt unter anderem vor, dass die Kantone beim Bekämpfen auch Privatpersonen in die Pflicht nehmen können.
Wer zum Beispiel einen Garten besitzt, in dem gebietsfremde Arten wachsen respektive leben oder es tun könnten, muss dulden, dass die Fläche überwacht, isoliert und dort allenfalls auch Vernichtungsaktionen durchgeführt werden. Ausserdem sollen Besitzer verpflichtet werden, gebietsfremde Arten selbst zu bekämpfen.
Um zu verhindern, dass gebietsfremde Organismen unbeabsichtigt in die Schweiz eingeschleppt werden, sieht der Gesetzesentwurf Einfuhrkontrollen an den Grenzen vor. Eine Meldepflicht für die gefährlichsten Arten soll ermöglichen, dass ein Befall frühzeitig erkannt wird und getilgt werden kann.
Nicht verändert werden die Zuständigkeiten. Die Kantone müssen die Massnahmen gegen die als schädlich eingestuften gebietsfremden Arten umsetzen. Der Bund ist verantwortlich für die Massnahmen an der Landesgrenze und für die Koordination unter den Kantonen und über das ganze Land hinweg.
Rund 90 Millionen Franken im Jahr
Erwartet wird, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der gebietsfremden Arten rund 90 Millionen Franken im Jahr kosten. Zwei Drittel dieses Aufwandes dürfte auf die Kantone entfallen. Für die Grundstückbesitzer werden jährliche Kosten von rund 25 Millionen Franken erwartet.
Je erfolgreicher gebietsfremde Arten bekämpft werden, desto tiefer dürften mit der Zeit die Kosten für deren Bekämpfung werden, schreibt das Bafu dazu. Umkehrt werde die Bekämpfung teurer, je länger damit zugewartet werde.
Eine Untersuchung von 2006 ergab, dass sich in der Schweiz über 800 gebietsfremde Arten etabliert haben, wie es im Bericht zur Vorlage heisst. Rund 100 müssen zu den invasiven oder potenziell invasiven gebietsfremden Arten gezählt werden. Inzwischen dürfte sich die Zahl dieser problematischen Arten erhöht haben.
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