Delegierte mit grosser Mehrheit dafür Ab 2023 könnten Migros-Filialen Alkohol verkaufen

SDA/lmy

6.11.2021

Das Sortiment im Migros könnte bald erweitert werden.
Das Sortiment im Migros könnte bald erweitert werden.
KEYSTONE

Bald könnten Migros-Filialen Alkohol verkaufen: Die Delegiertenversammlung hat sich für eine entsprechende Statutenänderung ausgesprochen. Als nächstes sind die regionalen Genossenschaften dran.

SDA/lmy

Mit 85 zu 22 Stimmen haben die Delegierten des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB) eine Statutenänderung verabschiedet: Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die regionalen Genossenschaften über den Verkauf von Alkohol in den Migros-Filialen entscheiden können, wie der MGB mitteilt.

Bis in den Migros-Filialen allerdings Alkohol gekauft werden kann, dauert es noch ein Weilchen – und es kann je nach Region zu Unterschieden kommen. 

Ab Dezember entscheiden die Verwaltung und Genossenschaftsräte der zehn regionalen Migros-Genossenschaften über die Aufhebung des Verbots. Auch dort müssen mindestens zwei Drittel der jeweiligen Gremien zustimmen. Ist das der Fall, können die Genossenschafter*innen in ihrer Region in einer Urabstimmung über die Aufhebung des Verkaufsverbots für Alkohol entscheiden.

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Die Urabstimmungen sind bis zum 4. Juni 2022 geplant, wie die Migros auf ihrer Website mitteilte. Die Entscheide wären für die Migros verbindlich. In denjenigen Verkaufsstellen, deren Genossenschaften sich mit einer Mehrheit von zwei Drittel für den Verkauf von Alkohol ausgesprochen haben, könnten somit im Verlaufe des übernächsten Jahres alkoholhaltige Getränke angeboten werden.

Tochterunternehmen verkaufen bereits Alkohol

Ob sich auch die 2,2 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter am Ende für die Aufhebung des Verbots aussprechen werden, ist offen. Das Blaue Kreuz hatte bereits im Vorfeld der Delegiertenversammlung vor einem «Verrat» an der DNA der Migros gewarnt. Das Unternehmen riskiere, die Reputation eines sozialen und gesellschaftsverantwortlichen Grossverteilers zu verlieren.



Für die Migros selber zeige das «basisdemokratische Vorgehen», dass sie «auch in dieser Frage ein verantwortungsvolles Unternehmen» sei und sich an den Bedürfnissen der gut 2,2 Millionen Genossenschaftsmitglieder und der Konsumentinnen und Konsumenten orientiere, hiess es.

Bis zu 2 Milliarden Franken mehr Umsatz

Bislang ist der Alkoholverkauf gemäss den Migros-Statuten in den stationären Filialen verboten. Der Konzern selber umgeht diese Regelung indirekt schon seit Jahren, indem er in seinen Tochterunternehmen Denner und Migrolino, seinem Internetladen leshop.ch, den Migrol-Tankstellen und den Partnerläden VOI Alkohol und zum Teil auch Tabakwaren anbietet.

Bereits 1999 entschied die Delegiertenversammlung, dass in den Restaurants der Golfklubs und der Freizeitanlagen der Genossenschaft alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen.

Für den Konzern wäre der Alkoholverkauf auf jeden Fall lukrativ: So rechnete der frühere Finanzchef Mario Bonorand mit einem Umsatzplus von 1,5 bis 2 Milliarden Franken, sollte das Alkoholverbot aufgehoben werden.