«Gerigate» Geri Müllers «Nacktselfie-Affäre» landet vor Gericht

SDA/tafi

19.11.2019

In Biel steht der Zürcher PR-Berater Sacha Wigdorovits vor Gericht. Die Berner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der «Nacktselfie-Affäre» rund um den ehemaligen Aargauer Nationalrat Geri Müller Straftaten begangen zu haben.

Fünf Jahre nach «Gerigate» kommt die Medienaffäre um den ehemaligen Grünen Nationalrat Geri Müller vor Gericht. Dem Zürcher PR-Berater Sacha Wigdorovits, einer Schlüsselperson in dem Skandal,  wird versuchte Nötigung, eventuell Anstiftung dazu, eventuell Gehilfenschaft zu versuchter Nötigung sowie Aufbewahrung, Auswertung, Zugänglichmachen und Kenntnisgabe von unbefugt aufgenommenen Gesprächen vorgeworfen. Das geht aus der Anklageschrift der Berner Staatsanwaltschaft hervor. Der Prozess findet vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel statt.

Konkret wirft die zuständige Staatsanwältin dem Zürcher PR-Berater vor, als politischer Gegner von Geri Müller dessen Affäre mit einer jüngeren Bernerin zum Anlass genommen zu haben, «diesen zum Rücktritt von seinen politischen Ämtern zu bewegen».

Geri Müller stand vor fünf Jahren im Mittelpunkt einer Nacktfoto-Affäre. Nun muss sich der Zürcher PR-Berater Sacha Wigdorovits unter anderem wegen versuchter Nötigung vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Geri Müller stand vor fünf Jahren im Mittelpunkt einer Nacktfoto-Affäre. Nun muss sich der Zürcher PR-Berater Sacha Wigdorovits unter anderem wegen versuchter Nötigung vor Gericht verantworten. (Archivbild)
KEYSTONE/Ennio Leanza

Urteil am Freitag erwartet

Wigdorovits sei im Hintergrund geblieben und habe auf die psychisch instabile Frau eingewirkt. Diese habe dann Müller «immer konkreter» in Aussicht gestellt, dass sie die für ihn kompromittierenden Chats, Fotos und Audiodateien der Öffentlichkeit zugänglich mache.

Am Dienstag erschienen sowohl Wigdorovits als auch Privatkläger Geri Müller vor dem Regionalgericht. Der zuständige Einzelrichter hat zwei Tage für Einvernahmen und Plädoyers anberaumt. Am Freitag will er das Urteil sprechen.

Allerdings beantragte Wigdorovits Anwalt Valentin Landmann am Dienstagmorgen, das Verfahren sei gar nicht aufzunehmen. Es fehle an den Voraussetzungen dafür, da Geri Müller seinen Strafantrag zurückgezogen habe. Zudem sei die Anklageschrift ungenügend. Geri Müllers Anwalt bestritt diese Darstellung. Darauf zogen sich der Bieler Einzelrichter und die Gerichtsschreiberin zur Beratung zurück.

Nacktfotos aus Stadthausbüro

Die Nacktselfie-Affäre hatte im Sommer 2014 für Aufregung gesorgt. Die «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass der Badener Stadtammann und Nationalrat der Grünen Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er die Frau aus dem Kanton Bern zum Löschen der Mitteilungen aufgefordert haben.
Als Folge der Affäre entband die Badener Exekutive Müller vorübergehend von seinen Führungs- und Repräsentationsaufgaben. Bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 trat Müller nicht mehr an.

Die ehemalige Chat-Partnerin Müllers wurde 2016 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sie wurde schuldig befunden der Beschimpfung, üblen Nachrede, versuchten Nötigung, Urkundenfälschung und des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen. Die Frau akzeptierte den Strafbefehl.

Vergleich mit AZ-Mediengruppe

Strafuntersuchungen liefen aber nicht nur gegen die Frau, sondern auch gegen Journalisten und Wigdorovits. Letztere wurden verdächtigt, private Gespräche zwischen der Bernerin und Müller verwendet, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht zu haben.

Mit der AZ-Mediengruppe einigte sich Geri Müller Anfang 2018 auf einen Vergleich. Dieser Verlag und Patrik Müller, Chefredaktor der «Aargauer Zeitung», drückten bei Bekanntgabe dieses Vergleichs ihr Bedauern gegenüber Müller aus. Der Schweizer Presserat befand 2016, die «Schweiz am Sonntag» habe mit ihrem ersten Bericht über die Affäre die Privat- und Intimsphäre Geri Müllers in schwerer Weise verletzt.

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