Nationalrat Nationalrat beschliesst Gegenvorschlag zu Burkainitiative

SDA

12.12.2019 - 10:30

Der künftige Umgang mit Gesichtsverschleierung gab heute im Nationalrat zu reden.(Themenbild)
Der künftige Umgang mit Gesichtsverschleierung gab heute im Nationalrat zu reden.(Themenbild)
Source: Keystone/EPA ANP/Robin Utrecht

Wenn eine Person identifiziert werden soll, soll sie ihr Gesicht zeigen müssen: So sieht es ein Gegenvorschlag zur Burkainitiative vor. Nach dem Ständerat hat sich am Donnerstag auch der Nationalrat dazu bekannt. 

Der Grundsatzentscheid in der grossen Kammer fiel mit 94 zu 90 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Eine Allianz aus SP-, Mitte-, FDP- sowie GLP-Vertretern setzte sich am Donnerstag durch. Gegen den vom Bundesrat als Gegenvorschlag eingebrachten Gesetzesentwurf stimmten geschlossen die SVP und mehrheitlich die Grünen, dazu einzelne Mitglieder der FDP.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hatte einen Gegenvorschlag zur Burkainitiative noch knapp abgelehnt. Wegen der Empfehlung für Nichteintreten wurde am Donnerstag auch noch nicht über das generelle Verhüllungsverbot diskutiert, wie es das Volksbegehren des Egerkinger Komitees um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann fordert. Darüber debattiert die grosse Kammer dann nächstes Jahr.

Die vorberatende Kommission wollte das Volksbegehren im Unterschied zum Ständerat ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Die SPK sprach sich mit 13 zu neun Stimmen bei drei Enthaltungen dagegen aus. Die Wortmeldungen am Donnerstag zeigten bereits, dass es die Initiative auch in der grossen Kammer schwer haben dürfte. Eine knappe Mehrheit befand am Ende jedoch, dass die Probleme, die das Volksbegehren aufzeige, ernst genommen werden müssten.

Konkret will das Parlament die Kompetenz für Verhüllungsverbote bei den Kantonen belassen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag wollen die Räte aber eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung mit 105 zu 81 Stimmen bei acht Enthaltungen an. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Differenzen. Erst nach deren Bereinigung wird der Nationalrat über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees debattieren. Die Frist für die Behandlung wurde deshalb bis Mitte März 2021 verlängert.

Kantonale Verbote in Kraft

Die Volksinitiative fordert ein landesweites Verhüllungsverbot. Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016. Die eidgenössische Volksinitiative fände laut einer aktuellen Umfrage eine Mehrheit. 63 Prozent von knapp 1'000 Befragten würden ein Ja einlegen.

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