Rattengift in der Pasta-SauceFrau will Partner zweimal töten – er will trotzdem bei ihr bleiben
Lea Oetiker
19.12.2024
Eine 50-jährige Griechin steht in Zug vor Gericht, weil sie zweimal versucht hat, ihren britischen Partner zu töten. Trotz der schweren Vorwürfe will das Paar zusammenbleiben.
Lea Oetiker
19.12.2024, 19:25
20.12.2024, 07:23
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine 50-jährige Griechin versucht zweimal ihren Partner zu töten. Einmal mit Rattengift, einmal mit einem Hand-Sappie. Der Brite überlebt beide Angriffe.
Der Fall wird nun vor dem Zuger Strafgericht behandelt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 12 Jahren und eine ambulante Therapie.
Der Kläger will seine Klage mittlerweile wieder zurückziehen und mit der Frau wieder eine Beziehung führen.
Eine 50-jährige Griechin muss sich vor Gericht verantworten. Grund dafür: Sie wollte ihr damaligen Partner, ein Brite, töten. Die beiden führten seit 2004 eine Beziehung. Seit 2021 lebten sie in der Schweiz. Zwei Jahre später zog das Paar auf einen Campingplatz in einer Zuger Gemeinde, schreibt die Zuger Staatsanwaltschaft.
Bereits zuvor sei die Angeklagte unzufrieden in der Beziehung gewesen sein, der Umzug auf den Campingplatz sei ihr aber definitiv zu viel des Guten gewesen, heisst es bei «Zentralplus».
Also will sie ihren Partner ermorden, wie die Staatsanwaltschaft ihr vorwirft. Ende Sommer 2023 tischt sie ihrem Freund Pasta und eine Sauce auf. Was er nicht weiss: In der Sauce befindet sich Rattengift. Doch wegen des bitteren Geschmacks isst der Brite einen Bissen und lässt dann den Teller stehen. Zu wenig, um einen Mensch töten zu wollen.
Bei einer ausreichenden Dosis hätte dies den «qualvollen Tod» des Mannes bedeutet, heisst es in der Anklageschrift. Die Frau habe «grausam» und «äusserst verwerflich gehandelt», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Mit Hand-Sappie attackiert
Nach dem gescheiterten Versuch mit dem Rattengift soll die Beschuldigte schliesslich zu drastischen Mittel gegriffen haben, schreibt «Zentralplus» weiter. So soll die Beschuldigte Ende September 2023 ihren schlafenden Partner, mit einer Hand-Sappie attackiert haben. Ein Werkzeug zur Holzbearbeitung.
20 Mal soll sie mit dem Werkzeug auf den Kopf und den Oberkörper des schlafenden Mannes eingeschlagen haben. Dabei zog er sich mehrere Verletzungen an Kopf und Oberkörper zu. Zudem brach er seinen Arm, als er aufwachte und einen Schlaf abfing. Doch der Mann überlebte. Schon wieder.
Kläger will Klage zurückziehen
Nun muss sich die Griechin vor Gericht wegen mehrfach versuchtem Mord verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von 12 Jahren und eine ambulante Therapie. Zudem soll sie 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Doch vor Gericht folgt die Wende: Plötzlich will der Privatkläger seine Klage zurückziehen. Er wolle mit seiner Partnerin zusammenbleiben, schreibt das Onlinemagazin weiter. Auch ihn treffe eine Schuld. So sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass er handgreiflich geworden sei.
Beziehung soll weitergeführt werden
Auch die Verteidigung argumentiert damit, dass es sich nicht um versuchten Mord handelt, sondern sie unter Druck stand und keinen anderen Ausweg fand. Es sei quasi ein Hilfeschrei gewesen, um sich Gehör zu verschaffen. Sie habe beispielsweise auf dem Boden schlafen müssen, oder sich einen dritten Weltkrieg, den der Mann befürchtete, vorbereiten müssen, schreibt «Zentralplus».
Zudem sei ihr bei der ersten Einvernahme keinen griechischen Dolmetscher zur Seite gestanden. Danach sei die Frau psychisch angeschlagen gewesen und nicht in der Lage gewesen, den Vorwürfen zu folgen. Ausserdem habe sie Medikamente nehmen müssen, welche ständig gewechselt hätten und die Frau schlicht nicht einvernehmungsfähig gewesen war.
Die 50-Jährige erklärt vor Gericht, dass auch sie die Beziehung aufrechterhalten möchte. Die beiden hätten mit einem Pastor gesprochen, welcher Ihnen aufgezeigt habe, dass es Lösungen miteinander gebe. So wollten sie künftig zusammen in Griechenland leben.
Das Urteil ist noch ausstehend. Es gilt die Unschuldsvermutung.