Femizid von Zürich-AltstettenTötung von Ehefrau kommt am Dienstag erneut vor Gericht
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30.9.2024
Vor knapp drei Jahren wurde F.A. in Zürich-Alstetten von ihrem Ehemann getötet. Das Gericht verurteilt ihn zu 20 Jahren Haft und 15 Jahren Landesverweis. Dagegen hat der Täter Berufung eingelegt.
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30.09.2024, 15:31
30.09.2024, 20:32
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Am 13. Oktober 2021 wurde F.A. von ihrem Ehemann getötet.
Vor ihrer Haustüre in Zürich-Altstetten stach er mehrmals auf sie ein. Sie wurde Opfer eines Femizids.
Im Oktober 2023 wurde der heute 48-Jährige verurteilt.
Weil er mit dem Urteil nicht zufrieden war, ging er in Berufung. Nun muss das Zürcher Obergericht am Dienstag sich mit dem Fall befassen.
Am 13. Oktober 2021 tötete der damals 46-jährige A.A. seine Ehefrau F.A.. Vor ihrem Hauseingang in Zürich-Altstetten stach er mit einem Messer fünf Mal auf sie ein. Als sie zu Boden ging, stach er weitere fünf Mal zu.
Trotz sofortiger Reanimationsmassnahmen von ausgerückten Notärzten kann F.A. nicht mehr gerettet werden. Sie stirbt im Alter von 30 Jahren und hinterlässt zwei Kinder.
Kurz darauf meldet sich ihr Mann verletzt bei der Polizei. Er kommt daraufhin in Untersuchungshaft. Im Oktober 2023 wurde A.A. schliesslich vom Bezirksgericht Zürich wegen Mordes und Drohung zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dazu kommt eine 15-jährige Landesverweisung.
Das Bezirksgericht kam zum Schluss, dass F.A. «unvorstellbare Schmerzen und Ängste» ausstehen musste und ihr Mann «aus krass egoistischen Motiven» besonders skrupellos, brutal und kaltblütig vorging.
Zürcher Obergericht muss sich am Dienstag mit dem Fall befassen
Weil A.A. gegen das Urteil in Berufung ging, muss sich das Zürcher Obergericht am Dienstag mit dem Fall befassen. Die Staatsanwaltschaft hat sich der Berufung ebenfalls ausgeschlossen, sie fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Die beiden gemeinsame Kinder wurden bereits vor dem Femizid an ihrer Mutter fremdplatziert. Das Paar befand sich gerade in der Scheidung.
Monatelange Drohungen
Vor dem Mord wurde F.A. von ihrem Ehemann monatelang bedroht. Sogar aus einem Gefängnis in Luzern, in dem der Türke eine einjährige Freiheitsstrafe absass, bombardierte er sie mit bis zu 30 Telefonanrufen pro Tag und zahlreichen Facebooknachrichten.
Damals verurteilt wurde er wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung sowie versuchter Nötigung. Laut Bundesgerichtsurteil hatte der Mann bereits früher eine Frau belästigt und ihr gedroht, er werden sie, ihren Partner und ihre Eltern umbringen. Wegen dieser versuchten Nötigung habe es ein Rayon- und Kontaktverbot gegeben.
Weil F.A. ihn verlassen wollte und die Scheidung eingereicht hat, drohte er ihr immer wieder, «sie nicht am Leben zu lassen, weil sie ihn betrogen habe». Im Mai 2021 reichte F.A. Anzeige ein. Obwohl sein Verhalten der Polizei bekannt war, setzte er seine Drohung schliesslich in die Tat um. Dies kurz nachdem er wieder in Freiheit war.