Beinahe-Kollision F/A-18 und Helikopter gefährlich nahe – fehlendes Warnsystem verantwortlich

SDA/aka

21.10.2020 - 09:37

Weil sie über keine Kollisionswarnsysteme verfügen, kamen zwei F/A-18C der Schweizer Luftwaffe einem Helikopter im Februar 2018 über dem Zürichsee gefährlich nahe. (Archivbild)
Weil sie über keine Kollisionswarnsysteme verfügen, kamen zwei F/A-18C der Schweizer Luftwaffe einem Helikopter im Februar 2018 über dem Zürichsee gefährlich nahe. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/SCHWEIZER LUFTWAFFE/HO

Zwei Kampfjets und ein Helikopter sind sich vor zwei Jahren gefährlich nahe gekommen – und das über dem Zürichsee. In ihrem Schlussbericht bemängelt die SUST nun fehlende Warnsysteme in den Kampfjets.

Die gefährliche Annäherung zweier Kampfjets und eines Helikopters über dem Zürichsee 2018 ist darauf zurückzuführen, dass die Besatzungen der F/A-18 den Helikopter weder visuell noch durch technische Hilfsmittel erkennen konnten. 

Zudem erhielten die Kampfjetpiloten keine Verkehrshinweise über den tieffliegenden Helikopter, da dieser sich unterhalb der Radarabdeckung des militärischen Radarsystems befand. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hervor.

Die gefährliche Annäherung geschah am 20. Februar 2018 am frühen Nachmittag auf einer Höhe von rund 700 Metern über der Insel Ufenau. Der Helikopter war von der Insel Ufenau aus zu einem Lastenflug Richtung Pfäffikon SZ gestartet.

Als er auf die Höhe von rund 700 Metern aufgestiegen war, näherten sich zwei Abfangjäger des Typs Boeing F/A-18C der Schweizer Luftwaffe, die in Payerne VD gestartet waren. Der Helikopter und die Kampfjets kamen sich in der Folge gefährlich nahe.

Kollisionswarnsysteme fehlen

Im Rahmen der Untersuchung sei einmal mehr festgestellt worden, dass die beiden beteiligten Kampfflugzeuge über keinerlei Kollisionswarnsysteme verfügten, schreibt die SUST in ihrem Bericht. Der Grund liege darin, dass für den Betrieb von Staatsluftfahrzeugen Ausnahmebewilligungen existieren, die einen Verzicht auf Sicherheitsausrüstung erlauben.



«Insbesondere bei Tiefflügen mit hoher Geschwindigkeit durch vorwiegend zivil genutzte Lufträume stellt diese fehlende Ausrüstung ein beträchtliches Risiko für alle Luftraumbenutzer dar», heisst es weiter. Es sei nur einem glücklichen Umstand zuzuschreiben, dass es nicht zu einer noch geringeren Annäherung oder sogar Kollision kam.

Die beiden Kampfflugzeuge flogen nämlich rechtwinklig zur Flugrichtung des Helikopters. Deshalb wäre rückblickend auch nach einem erfolgreichen visuellen Erkennen des Helikopters kein Ausweichmanöver seitens der F/A-18-Piloten erforderlich gewesen.

Vermeidbarer Vorfall

Allerdings zeige der vorliegende Fall einmal mehr, dass kein Sicherheitsnetz vorhandenen war, das vor der gefährlichen Annäherung hätte warnen können, schreibt die SUST. Das vorliegende Sicherheitsdefizit sei bereits in Schlussberichten zu früheren schweren Vorfällen mit der entsprechenden Sicherheitsempfehlung aufgegriffen worden.

«Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe sicherstellen, dass diejenigen Luftfahrzeuge der Luftwaffe, welche mehrheitlich im zivilen Luftraum betrieben werden, ebenfalls mit Kollisionswarngeräten ausgerüstet werden, die mit zivilen Standards kompatibel sind», zitiert die Untersuchungsstelle ihre eigene Empfehlung aus dem Jahr 2013.

Und sie weist darauf hin, dass die konsequente Umsetzung der Sicherheitsempfehlung die gefährliche Annäherung vom Februar 2018 mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

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