An der E-ID scheiden sich die Geister. Die einen warnen vor neuen Datensammlungen, für andere sind private Identifizierungsdienste alternativlos. Justizministerin Karin Keller-Sutter warb am Dienstag im Nationalrat erfolglos für Kompromisse.
Es gehe darum, die vertrauensbildende Kraft des Staates zu fördern, sagte sie. Hintergrund ist der Grundsatzentscheid der Räte über die Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Unternehmen: Der Staat soll die Identität einer Person prüfen, herausgegeben würde die E-ID aber von privaten Unternehmen.
Dagegen hatte sich früh Widerstand formiert, ein Referendum gegen das neue E-ID-Gesetz ist so gut wie sicher. Der Ständerat hat die Bedenken der Gegner in verschiedenen Punkten aufgenommen. Dabei wich er teilweise von der Vorlage des Bundesrats ab. Im Nationalrat kündigte Keller-Sutter überraschend an, der Bundesrat unterstütze im Sinne einer raschen Lösung den Ständerat.
Inhaber in der Pflicht
Den Nationalrat brachte sie damit aber nicht vom Kurs ab. Dieser hielt daran fest, dass die E-ID persönlich und nicht übertragbar sein soll. Er blieb auch bei seinen Entscheiden zur Sorgfaltspflicht. Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID sollen über die ohnehin geltenden Pflichten des Obligationenrechts hinaus die Verantwortung für eine missbräuchliche Verwendung tragen müssen.
Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat den Antrag, dass bei einer Identifizierung auf dem tiefsten Sicherheitsniveau ein Zugang auch ohne E-ID möglich sein muss. Keller-Sutter bezeichnete diese Lösung als konsumenten- und anwenderfreundlich. Sie könne nachvollziehen, wenn die hinterlassene Datenspur bei alltäglichen Anwendungen bei Einzelnen ein ungutes Gefühl auslöse, sagte sie.
Ungenutzte Brücken
Mit der Einsetzung einer E-ID-Kommission (EIDCOM) hatte der Ständerat dem Nationalrat eine weitere Brücke gebaut. Die Kommission soll statt des verwaltungsinternen Informatiksteuerungsorgans des Bundes für die Anerkennung der Aussteller und die Aufsicht zuständig sein.
Eine unabhängige Aufsichtsbehörde würde das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in die E-ID stärken, sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Auch Keller-Sutter bezeichnete die Lösung des Ständerats als tragfähig. «Eine EIDCOM würde aus Sicht des Bundesrats die Sichtbarkeit der Rolle das Staates stärken», sagte sie.
Die Argumente der Justizministerin verhallten ungehört: Die EIDCOM bringe keinen Mehrwert, aber mehr Bürokratie und höhere Kosten, sagte Christa Markwalder (FDP/BE) stellvertretend für die Mehrheit.
Umstritten bleibt auch die Datenbearbeitung. Während der Ständerat jede Zweckentfremdung anfallender Daten verbieten will, lässt der Nationalrat die Datenbearbeitung durch Dritte unter Umständen zu. Die Arbeitsteilung innerhalb eines Konzerns oder die Kundenunterstützung würde sonst verunmöglicht, sagte Markwalder.
Gegen staatliche Lösung
Ebenfalls noch keine Einigung gibt es über die Bedingungen, unter welchen eine Verwaltungseinheit eine staatliche Lösung in Umlauf bringen darf. Der Nationalrat beharrt darauf, dass dies nur möglich sein soll, wenn es keine anerkannten Aussteller für die höheren Sicherheitsniveaus gibt.
Der Ständerat möchte keine Bedingungen an die Möglichkeit knüpfen. Mitte-Links machte sich im Nationalrat vergeblich für diese Lösung stark. Keller-Sutter sprach von einem Kompromiss. Der Staat werde nicht ohne Not aktiv werden, versicherte sie.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Diese sieht vor, dass eine Bundesbehörde die Identität einer Person mithilfe von Angaben aus den Informationssystemen des Bundes amtlich überprüfen soll. Herausgegeben würde die E-ID von einem privaten Identity Provider. Den Träger lässt das Gesetz offen.
Vorgesehen sind drei Sicherheitsniveaus: niedrig, substanziell und hoch. Die Nutzung der E-ID soll freiwillig bleiben. Im E-Commerce könnten damit die Kundinnen und Kunden eindeutig identifiziert werden. Die E-ID soll auch Zugang zum elektronischen Patientendossier gewähren und einen sicheren Behördenkontakt ermöglichen.
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