Alle Antworten zum radikalen Umbau Die Post kommt nicht mehr in alle Häuser – bin auch ich betroffen?

Sven Ziegler

14.6.2024

Die Post kommt in der Schweiz künftig nicht mehr jeden Tag. (Archivbild)
Die Post kommt in der Schweiz künftig nicht mehr jeden Tag. (Archivbild)
KEYSTONE

Der Bundesrat will die Post radikal umbauen. Künftig kommt die Post nicht mehr in alle Häuser – und nicht mehr jeden Tag. Was du jetzt wissen musst.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Bundesrat will das Angebot der Post umbauen. 
  • Briefe sollen künftig seltener kommen.
  • Zudem muss nicht mehr jedes Haus beliefert werden.
  • blue News zeigt alle Änderungen in der Übersicht.

Die Post kommt künftig deutlich seltener in die Schweizer Haushalte. Der Bundesrat will die Grundversorgung der Post radikal umbauen. Das gab Bundesrat Albert Rösti heute auf einer Medienkonferenz bekannt. 

Was bedeutet das für mich? Bekomme ich die Post künftig seltener? Oder gar nicht mehr? blue News zeigt die Änderungen in der Übersicht.

Kommen Briefe künftig später?

Teilweise ja. Die Post soll künftig nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen. Heisst für A-Post am nächsten Werktag und B-Post innert 3 Werktagen. Zurzeit gelten 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen.

Wer künftig einen A-Post-Brief verschickt, hat also weniger Gewissheit, dass dieser am nächsten Tag zugestellt wird.

Wird die A-Post abgeschafft?

Nein. Der Bundesrat wollte zwar ursprünglich festlegen, dass die Post nur noch alle zwei bis drei Tage zugestellt werden muss. Dieser Plan wurde jedoch vorzeitig publik. Die Post gab daraufhin bekannt, dass man an der A-Post festhalten wolle. Deshalb scheint der Bundesrat seine Pläne angepasst zu haben. 

Der Bundesrat schliesst eine künftige Abschaffung aber nicht aus. Stand heute gehe man aber nicht davon aus, sagt Rösti.

Erhalte ich die Post künftig nicht mehr nach Hause?

Das ist möglich. Denn künftig soll die Post nicht mehr alle ganzjährig bewohnten Häuser beliefern müssen. Dabei geht es allerdings vor allem um sehr abgelegene Häuser. «Hier werden heute zum Teil unverhältnismässige Distanzen zurückgelegt», sagte Bundesrat Rösti.

Betroffen seien etwa drei Prozent aller ganzjährig bewohnten Liegenschaften. «Es ist wichtig zu sehen, dass nicht die ländlichen Regionen an sich betroffen sind, sondern nur sehr abgelegene Häuser», so Rösti.

In ganzjährig bewohnte Siedlungen muss die Post Sendungen auch weiterhin nach Hause liefern. Personen, die in Dörfern und Städten wohnen, sind von diesen Änderungen also nicht betroffen. Das sind laut Definition fünf ganzjährig bewohnte Häuser auf einer Fläche von einer Hektare. Gemäss Rösti sind rund 60'000 Haushalte in der Schweiz ausserhalb von Siedlungen. 

Neu gibt es einen digitalen Brief. Was ist das?

Der Bundesrat will neu einen digitalen Brief einführen. Dabei handelt es sich um eine Art E-Mail. Diese müsse aber einen höheren Sicherheitsstandard und einen höheren Datenschutz vorweisen, so Rösti.

Kann der Empfänger keinen digitalen Brief empfangen, soll die Post dazu verpflichtet werden, den Brief auszudrucken und diesen als normalen Brief zuzustellen. 

Wie sieht es mit Paketen aus?

Hier soll der Zustellungsstandard im Gegensatz zu den Briefen ausgebaut werden. Die Zustellung am nächsten Tag soll laut dem Bundesrat zum Standard werden. Grund ist die ständig wachsende Anzahl an Paketsendungen in den vergangenen Jahren, sagt der Bundesrat. 

Was ist mit dem Zahlungsverkehr?

Die Post musss weiterhin den Bargeldverkehr sicherstellen. Das hat der Bundesrat am Freitag klargestellt. Künftig soll die Post aber auch neue Online-Zahlungsmittel anbieten müssen.

Dazu zählen etwa eine Debitkarte oder eine neue Bezahl-App. Genaue Details sollen in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden.

Sind Poststellen künftig schlechter erreichbar?

Das ist möglich, aber noch nicht definitiv. Im Bericht des Bundesamts für Kommunikation Bakom heisst es, dass aktuell jede Person eine bediente Post innerhalb von 20 Minuten erreichen können muss. Rösti kann sich allerdings auch vorstellen, diese Frist auf 30 oder 45 Minuten zu erhöhen. 

Stand jetzt sind dort allerdings keine Anpassungen geplant. Definitive Gewissheit wird es hier allerdings erst geben, wenn die Gesetzesrevision vorliegt.

Ist der Entscheid des Bundesrats schon definitiv?

Nein. Bis im kommenden Februar wird das Departement von Albert Rösti eine Vorlage ausarbeiten. Denn für die Anpassungen braucht es teilweise eine Änderung des Postgesetzes. Diese Vorlage wird dann Kantonen, Parteien und Verbänden zur Stellungnahme ausgespielt werden.