AHV, ALV, Bahn Hier will der Bundesrat weitere Milliarden einsparen

SDA, gbi

29.3.2023

Finanzministerin Karin Keller-Sutter  setzt den Rotstift an – hier an einer Medienkonferenz mit Bundespräsident Alain Berset. 
Finanzministerin Karin Keller-Sutter  setzt den Rotstift an – hier an einer Medienkonferenz mit Bundespräsident Alain Berset. 
Bild: Keystone

Der Bundesrat setzt den Rotstift an: Bei der Arbeitslosenversicherung und bei der Bahninfrastruktur soll gespart werden. Sparmassnahmen bei der AHV will die Regierung in einer separaten Vorlage angehen.

SDA, gbi

29.3.2023

Vorübergehend weniger Geld vom Bund an die Arbeitslosenversicherung und an den Bahninfrastrukturfonds, dazu eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer: Mit diesen und weiteren Massnahmen will der Bundesrat den Staatshaushalt auf Kurs bringen.

Die Landesregierung hat am Mittwoch ihr Anfang Jahr skizziertes Sparprogramm konkretisiert – und will dabei wie angekündigt auch bei den gebundenen Ausgaben ansetzen. Zusätzlich zum 2-Milliarden-Franken-Sparpaket im nächsten Jahr sollen mittelfristig weitere Milliarden eingespart werden. Ohne diese Massnahmen könne die gesetzlich verankerte Schuldenbremse nicht eingehalten werden.

Der Bundeshaushalt weist laut der Landesregierung ab 2025 trotz der bereits kommunizierten Massnahmen strukturelle Defizite von über einer Milliarde Franken auf. Da fast zwei Drittel der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind, will der Bundesrat jetzt Gesetzesänderungen in die Wege leiten, um den Bundeshaushalt auf breiterer Basis gesunden zu lassen.

Die Vernehmlassungsvorlage ist für den Juni geplant.

Kita-Gelder im Visier

Beispielsweise soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um 250 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Dieser Schritt wäre befristet auf fünf Jahre gültig. Eine Ventilklausel solle dafür sorgen, dass die ALV bei einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der Kürzung nicht in eine finanzielle Schieflage gerate, so der Bundesrat.

Weiter will die Regierung beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ansetzen und diesen mindestens um 0,7 Prozentpunkte auf 20,5 Prozent senken. Dies entspricht rund 200 Millionen Franken. Hintergrund dieser Massnahme ist eine im Parlament hängige Vorlage für Bundeshilfe an die Kinderbetreuung, die den Bund ab 2025 gegen 800 Millionen Franken pro Jahr kosten würde. Der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab.

Als weitere Sparmassnahme will der Bundesrat die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds befristet für drei Jahre um mindestens 150 Millionen pro Jahr kürzen. Dies kann ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Trotz dieser Kürzung soll der geplante Ausbau der Infrastruktur laut der Regierung aber nicht infrage gestellt werden.

Witwen-Renten kommen später dran

Auch Massnahmen in der AHV sind offenbar geplant, insbesondere im Bereich der Witwenrenten. Doch diese sollen in eine separate Vorlage gepackt werden und den Bundeshaushalt ab 2026 entlasten. Die konkreten Massnahmen würden vom Innendepartement erarbeitet.

Handlungsbedarf besteht wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Um die Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigen, sollen insbesondere die Renten für hinterbliebene Frauen befristet werden – dies in Anlehnung an die heutige Regelung für hinterbliebene Männer. 

Grundsätzlich sollen künftig Witwen und Witwer nur noch so lange Anspruch auf eine Rente haben, bis ihr jüngstes Kind 25 Jahre alt ist.

Zudem werden Anpassungen bei den Kinderrenten für Pensionierte geprüft. Übergangsfristen für bestehende Renten sollen eine möglichst sozialverträgliche Umsetzung erlauben.

Auch falls all diese Massnahmen greifen würden, reicht dies laut dem Bundesrat nicht, um die strukturellen Defizite vollständig und nachhaltig zu beseitigen. Grund sind unter anderem die Entwicklungen bei der AHV und bei den Prämienverbilligungen, aber auch die Mehrausgaben für die Armee. Das dürfte spätestens ab 2025 weitere Bereinigungsmassnahmen nötig machen, wie der Bundesrat schreibt.

Bundesrat will Ausgabenwachstum in allen Bereichen drosseln

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Erstmals seit 2005 hat der Bund das vergangene Jahr mit einem höheren Defizit abgeschlossen, als konjunkturell zulässig wäre. Der Fehlbetrag beläuft sich auf 1,6 Milliarden Franken. Was das bedeutet, erklärt Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

15.02.2023

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