Datenschutztag 2019 Datenschutz als Herausforderung

SDA

28.1.2019 - 12:05

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Archivbild)
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz-und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen haben am internationalen Datenschutztag gemeinsame Herausforderungen präsentiert: Schwerpunktthemen sind die Wahlen im kommenden Herbst und die systematische Verwendung der AHV-Nummern.

Aber auch das neue Schengen-Datenschutzgesetz wurde vorgestellt. Bund und Kantone sollen sich in diesen drei Themen gegenseitig unterstützen, sagte Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter am Montag vor den Medien in Bern.

Datenschutz im politischen Kontext beschäftige Bund und Kantone im Vorfeld der Eidgenössischen Wahlen vom Herbst 2019 intensiv. Denn Datenbearbeitung im politischen Kontext unterstehe einem höheren Schutzniveau als bei kommerziellen Zwecken. Deshalb sei nun rechtzeitig vor den Wahlen ein Leitfaden veröffentlicht worden, der die politischen Parteien sowie ihre Dienstleister und sozialen Netzwerke dazu anhält, digitale Einwirkung auf den Wählerwillen erkenn- und nachvollziehbar zu machen, sagte Lobsiger.

So soll der Leitfaden unter anderem gewährleisten, dass Stimmberechtigte nachvollziehen können, aufgrund welcher digitaler Bearbeitungsmethoden und Technologien sie angesprochen und politisch beeinflusst werden. Auch sollen Wählerinnen und Wähler Transparenz darüber erhalten, ob sie in einem politischen Chat von Menschen oder Maschinen eine Antwort erhalten.

Laut Lobsiger wurden deshalb auch frühzeitig soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter angeschrieben, nur habe man nicht von allen eine Antwort erhalten auf die Frage, wer im Zusammenhang mit den Wahlen der Ansprechpartner sei. Eine flächendeckende Kontrolle ist deshalb laut Lobsiger nicht möglich.

AHV-Nummer als Identifikator

Weiteres sensibles Thema war die systematische Verwendung der AHV-Nummern. Mit einer Vernehmlassung zum AHV-Gesetz, die noch bis zum 22. Februar dauert, beabsichtigt der Bundesrat, den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden generell zu erlauben, die AHV-Nummer auch ausserhalb des Sozialversicherungsbereichs als Identifikator zu verwenden.

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen sehen darin "erhebliche Datenschutzrisiken". Sie begrüssten zwar, dass der Bundesrat diesen Risiken begegnen will. Aber sie hätten eine andere Vorgehensweise bevorzugt. Am Datenschutztag forderten die Datenschützer deshalb unter anderem eine periodische Risikoanalyse sowie die Sensibilisierung der verantwortlichen Personen. Zudem soll es keine unerlaubte Zusammenführung von Datenbanken geben.

"Die AHV-Nummer soll nur als behördeninterne Identifikationsnummer dienen und nicht als eine solche im Geschäftsverkehr", sagte Lobsiger. Wichtig sei es nun, den modernen europäischen Datenschutz bereits in der Projektphase einzubauen. Für die Datenschützer wäre jedoch der besser Weg gewesen, wenn der Bundesrat die Gesetzesänderung auf das vom Nationalrat im Herbst 2017 in Auftrag gegebene Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren abgestützt hätte. Dieses liegt indes zur Zeit noch nicht vor.

Der Bundesrat will den Risiken mit Vorgaben zum Datenschutz und der Verpflichtung zur "periodischen Risikofolgenabschätzung" begegnen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖP) sowie der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim.

Verstärkte Aufsicht über die Polizei

Die Datenschützer machten zudem das neue Schengen-Datenschutzgesetz zum Thema, das am 1. März in Kraft tritt. Das neue Bundesgesetz und die analogen Anpassungen erlauben beispielsweise Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen eine verstärkte Aufsicht über die Polizei. Die Anpassungen für die Grenzwacht- und die Polizeibehörden des Bundes stellten aufgrund des Fehlens eines Polizeigesetzes auf Stufe Eidgenossenschaft "besondere Herausforderungen" dar.

Zurück zur Startseite